Alle Artikel mit dem Tag "Geschlecht"
ArbG Hamburg: Frage nach der Anrede und dem Alter eines Bewerbers ist keine Diskriminierung
Arbeitgeber dürfen nicht wegen ganz alltäglicher Fragen in einem Online-Bewerbungsformular wegen angeblicher Diskriminierung an den Pranger gestellt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg.
Â
ArbG Köln: Nicht nur Männer dürfen zum Tragen einer Piloten Mütze verpflichtet werden
Das Arbeitsgericht Köln hat klargestellt, dass ein Pilot wegen der Einseitigkeit dieser Regelung – und der damit verbundenen Diskriminierung – das Tragen seiner Cockpit Mütze auf dem Flughafengelände verweigern durfte.
ArbG Düsseldorf: Arbeitgeber braucht keinen Schadenersatz wegen falscher Anrede in Bewerbungsabsage zahlen
Aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Düsseldorf ergibt sich, dass die Anrede einer ausländischen Bewerbererin mit dem falschen Geschlecht in einer Absage noch keine schadenersatzpflichtige Diskriminierung darstellt. Ein lebensnahes Urteil, weil dem Arbeitgeber hier schnell mal ein Schreibfehler unterlaufen kann.
BAG: Frauen dürfen nicht länger durch Vorruhestandsregelungen im Tarifvertrag diskriminiert werden
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Frauen im Vorruhestand genauso lange wie ihre männlichen Kollegen Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zustehen müssen. Bei anderslautenden Regelungen im Tarifvertrag liegt eine unzulässige geschlechtsspezifische Diskriminierung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.
BAG: Kommunen dürfen Bewerberauswahl bei der Besetzung der Stelle als Gleichstellungsbeauftragte auf Frauen beschränken
Das BAG hat mir Urteil vom 18. März 2010 entschieden, dass eine Gemeinde die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen beschränken darf. Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Beschränkung auf Frauen ist allerdings, dass die Tätigkeit schwerpunktmäßig frauen- bzw. mädchentypische Projekte und Beratungstätigkeiten beinhaltet. Zudem ist Voraussetzung, dass der Erfolg der Tätigkeit im Falle der Besetzung der Stelle mit einem Mann gefährdet wäre. Das heißt: Handelt es sich um Projekte und Angebote, die sich vorwiegend an Frauen bzw. Mädchen richten und ist deshalb davon auszugehen, dass die Betroffenen Frauen und Mädchen auch leichter Kontakt zu einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten aufnehmen können, so ist eine Beschränkung der Bewerberauswahl auf Frauen – und damit eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – rechtlich zulässig.









