Alle Artikel mit dem Tag "Gerichtsstand"
Amtsgericht Frankfurt am Main sieht fliegenden Gerichtsstand als nicht einschlägig
Rechtsanwalt Marcus Dury weist auf ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (AG FFM) hin, dass seine Zuständigkeit nach dem Gedanken des sog ‚fliegenden Gerichtsstandes’ bei der Geltendmachung von Forderungen ablehnt (Urteil v. 12.12.2011, Az.: 31 C 2528/11). Weiterlesen
LG Hamburg zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Unterlassungsansprüchen gegenüber der Presse
Wer gegen missliebige oder vermeintlich unwahre Äußerungen in der Presse vorgehen möchte, hat als Kläger bezüglich des örtlichen Gerichtes häufig die freie Wahl. Möglich macht es der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“. Allerdings müssen sich Presseorgane hier nicht alles gefallen lassen. Dies hat das Landgericht Hamburg klargestellt.
Zuständigkeit von ausländischen Gerichten in der EU wegen Dienstleistung übers Internet
Wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen übers Internet anbieten, interessieren sich dafür auch Verbraucher aus anderen Staaten der EU dafür. Aber was ist, wenn diese einfach nicht zahlen oder sogar selbst gegen den Unternehmer vorgehen? Muss dann der Unternehmer vor ein ausländisches Gericht ziehen? Diese Frage ging bis zum europäischen Gerichtshof.
OLG Celle: Eine Streitigkeit über irreführende Werbeaussagen einer gesetzlichen Krankenkasse fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit und nicht in die der Sozialgerichtsbarkeit
Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, beanstandete folgende auf der Internethomepage der beklagten gesetzlichen Krankenkasse eingestellte Werbeaussage: Weiterlesen
Wohnort des Beklagten ist auch bei Onlinevertrag zwischen Privatleuten allgemeiner Gerichtsstand
Im zu entscheidenden Fall schlossen die Parteien einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Dieser wurde von dem Beklagten im Internet angeboten. Der Verkäufer bat in seiner Anzeige ausdrücklich darum, den angeblich Scheckheft-gepflegt Wagen vor Auktionsende persönlich in Augenschein zu nehmen und Probe zu fahren. Nachdem der Kläger das Fahrzeug zunächst gekauft hatte, trat er in der Folge aber vom Vertrag zurück. Er begründete dies mit  einer Vielzahl von Roststellen und Schäden, die erst dann bemerkt habe. Da der Beklagte sich auf die Rückforderung des Kaufpreises nicht einlassen wollte, verlangte der Käufer im Wege der Klage die Erstattung des Kaufpreises. Diese Klage reichte er am Amtsgericht Köln, seinem eigenen Wohnsitz, ein.Das Gericht erklärte sich jedoch für örtlich unzuständig und wies die Klage als unzulässig ab. Mangels gesonderter vertraglicher Vereinbarung oder besonderer Umstände bleibe auch bei einem Online-Vertrag die allgemeine gesetzliche Regelung bestehen. Gerichtsstand sei der Ort, an dem die Rückzahlung des Kaufpreises durchzuführen sei, nämlich der Wohnsitz des verklagten Verkäufers.









