Alle Artikel mit dem Tag "GEMA-Gebühren"
GEMA-Gebühren auf dem Aachener Weihnachtsmarkt
Die GEMA verlangt von den Betreibern des Aachener Weihnachtsmarktes Gebühren für das Abspielen von Weihnachtsmusik in Höhe von 12000 €.
RA Christian Solmecke erklärt, wie es zu solchen Forderungen kommt und wie damit umzugehen ist.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
AG Köln: Keine Mithaftung des Veranstalters für GEMA-Gebühren
In einem aktuellen Urteil des AG Köln vom 15.12.2008 (Az. 137 C 317/08) hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Veranstalter eines verkaufsoffenen Sonntags mithaftet, wenn Dritte in diesem Rahmen Musik abspielen, die gegenüber der GEMA gebührenpflichtig ist. Weiterlesen









