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BGH: Keine Irreführung durch PKW-Verkauf in falscher Rubrik von Online-Handelsplattform
Wer auf einer Handelsplattform im Internet seinen Gebrauchtwagen in eine Rubrik mit einem zu niedrigen Kilometerstand einträgt, täuscht den Käufer nicht. Dies gilt jedenfalls, soweit der Verbraucher die richtige Laufleistung problemlos dem Angebot entnehmen kann. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Kaufvertragsformulare aus dem Internet sind AGB
Wie das OLG Oldenburg mit Urteil vom 27.05.2011 (Az.: 6 U 14/11) feststellt, unterfallen Kaufverträge, die aus dem Internet heruntergeladenen werden, der AGB-Kontrolle. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertrag nur einmal verwendet worden sein sollte. Es reicht demzufolge aus, wenn die Verträge für eine mehrfache Verwendung (vor)formuliert wurden.
Gebrauchtwagenverkäufer sollten sich nicht auf Formulare im Internet verlassen
Im vorliegenden Fall stellte das OLG Oldenburg fest, dass der von einem privaten Gebrauchtwagenverkäufer verwendete Vertragstext einen unwirksamen Gewährleistungsausschluss in Form von AGB enthielt. Die Folgen waren für ihn ärgerlich.
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