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Entscheidung des Bundesgerichtshofes über Handel mit „gebrauchten” Softwarelizenzen steht noch aus

Ob der Handel mit „gebrauchten” Softwarelizenzen im Sinne des Urheberrechts rechtmäßig ist, entscheidet demnächst der Bundesgerichtshof. Das oberste deutsche Zivilgericht hat die Revision eines Verkäufers von entsprechenden Softwarelizenzen aus München bereits angenommen.Beklagte ist die usedSoft GmbH. Sie ist auf den Handel mit „gebrauchten” Softwarelizenzen spezialisiert. Dabei erwirbt sie Nutzungsrechte von den ursprünglichen Lizenznehmern und verkauft diese an Dritte weiter. Die dazugehörige Software bietet die Beklagte jedoch nicht an. Diese muss von den Käufern anderweitig beschafft werden.

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