Alle Artikel mit dem Tag "Garantie"
Achtung eBay-Händler: Die Verwendung des Wortes „Garantie“ kann wettbewerbswidrig sein
Aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm ergibt sich erneut, dass insbesondere Verkäufer bei eBay bei der Verwendung des Wortes Garantie aufpassen müssen. Der bloße Verweis auf eine angeblich bestehende Garantie reicht nicht. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung rechnen.
Achtung eBay-Händler: Bei der Abgabe einer Garantie sollten Sie aufpassen!
Wer als Händler bei eBay eine Garantieerklärung abgibt, muss dort auch nähere Informationen geben. Ansonsten muss er mit einer Abmahnung rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.
Wettbewerbswidriges Verhalten eines Verkäufers wegen Einräumung einer 24-monatigen Garantie
Als Verkäufer sollte man mit dem Hinweis auf eine 24-monatige Garantie lieber vorsichtig sein. Das gilt gerade auch für den Bereich des Onlinehandels. Sonst flattert einem ganz schnell eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung ins Haus.
OLG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Garantiezusage auf eBay (Urt. v. 26.11.2009 – Az.: 3 U 23/09)
Unklare und unzureichende Garantien in Online-Shops sind nach Ansicht des OLG Hamburg wettbewerbswidrig.
In seinem Urteil vom 26.11.2009 – Az.: 3 U 23/09 sah das Gericht die Werbung mit einer nicht näher spezifizierten „5-Jahre”-Garantie auf eBay als Wettbewerbsverstoß an. Damit weicht das OLG Hamburg von seiner bisher vertretenen Ansicht (Beschl. v. 09.07.2009 – Az.: 3 U 23/09) ab. Auch bei reinen Werbefällen seien die Anforderungen des § 477 BGB an Bestimmtheit und Verständlichkeit einer Garantie anzuwenden.
Die Vorschrift dient nach Auffassung des OLG-Hamburg auch dazu im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Ein Unternehmer, der mit einer Garantie wirbt ohne die konkreten Bedingungen anzugeben, handelt demnach unlauter iSd. § 4 Nr. 11 UWG.
Damit schließt sich das OLG Hamburg dem OLG Hamm (Urt. v. 13.08.2009 – Az.: 4 U 71/09; Urt. v. 16.12.2008 – Az.: 4 U 173/08; Urt. v. 24.11.2009 – Az.: 4 U 148/09) und dem OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 08.07.2009 – Az.: 4 U 85/08) an.
Anmerkung:
Für Betreiber von Onlineshops ist damit besondere Vorsicht bei Hinweisen auf eine Garantie geboten. Wettbewerber können hier versuchen, den betroffenen Unternehmer abzumahnen. Wir überprüfen gerne Ihre Online-Angebote und stehen Ihnen bei der Formulierung entsprechender Werbeaussagen und Garantiebedingungen zur Seite.
Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20U%2023/09
BGH: Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 auf dieser Internetplattform ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung. Weiterlesen
OLG Frankfurt: Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt” wettbewerbswidrig:
 Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 04.07.2008 entschieden (AZ: 6 W 54/08), dass die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt” wettbewerbswidrig ist. Das Gericht sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen § 477 Abs. 1 BGB. In diesem Zusammenhang kritisierte das Gericht vor allem, dass das betreffende Angebot keinen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers enthalten habe und darüber hinaus auch nicht darüber aufgeklärt habe, dass diese Rechte nicht durch die Garantie eingeschränkt werden könnten. Da eine Formulierung wie diese auch geeignet sei, die wirtschaftlichen Entscheidungen eines durchschnittlichen Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen, sei der Verstoß auch nicht als Bagatelle zu werten. Wäre der Verbraucher sich nämlich darüber im Klaren gewesen, dass die Gewährleistungsfrist schon per Gesetz zwei Jahre betrage, wäre der Kaufanreiz, der einem solchen Garantieversprechen innewohne, sehr viel geringer gewesen. (Quelle: MIR 2008, Dok. 255)
BGH: Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen unzulässig eingeschränkt
Laut einer Pressemitteilung vom 14. Oktober 2009 hat der BGH eine neue verbraucherÂfreundÂliche Entscheidung aus dem Bereich des Gebrauchtwagenverkaufs getroffen.
Der BGH hielt zwei formularmäßig verwendete Klauseln aus einer Garantievereinbarung gem. § 307 Abs. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers für unwirksam.
Der Kläger hatte einen Gebrauchtwagen gekauft, wobei durch die Beklagte eine Garantie abgegeben wurde, die allerdings nur unter Einhaltung umfangreicher Pflichten durch den Kläger als Käufer gewährt werden sollte. Die Beklagte hatte eine vom Kläger geforderte Zahlung für eine noch vorzunehmende Reparatur verweigert. Sie sei von ihrer Leistungspflicht befreit, da der Kläger eine vorgesehene Inspektion nicht hatte durchführen lassen und Garantieansprüche außerdem erst nach Durchführung der Reparatur und Vorlage der Rechnung entstünden. Â
Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der BGH hielt sowohl die Inspektionsklausel als auch die Klausel für unwirksam, welche ReparaturÂvorÂnahme und Bezahlung vor dem Garantieeintritt vorsahen. Der Eintritt des Garantiefalles würde dadurch für den Verbraucher unzulässig eingeschränkt.
(Quelle: Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009&Sort=3&nr=49536&linked=pm&Blank)
Abmahnung von der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen Werbung mit 3 Jahren Garantie
Die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg mahnt im Auftrag der Betz DSR GmbH aus Biberach Verkäufer bei eBay Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Uns liegt ein Fall einer solchen Abmahnung vor. Der Abgemahnte vertreibt, ebenso wie die Betz DSR GmbH u.a. Schulranzen. Dabei wirbt er mit einer dreijährigen Garantie. Dies erfolgt durch die Aussage “3 Jahre Garantie”. Weitere Angaben zu den Konditionen der Garantie werden nicht gemacht. Er erhielt eine Abmahnung, in der ihm vorgeworfen wurde, sich wettbewerbswidrig zu verhalten, da er gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen habe. So habe er es entgegen der Vorschrift des § 477 BGB unterlassen, den Inhalt der Garantie anzugeben und auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln hinzuweisen. Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. Gleichzeitig soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651,80€ (Streitwert 10.000€) zahlen. Weiterlesen
OLG Hamm: Werbeaussage „3 Jahre Garantie” wettbewerbswidrig
 Mit Urteil vom 13.08.2009 hat das OLG Hamm entschieden (AZ.: I-4 U 71/09), dass die Werbeaussage „3 Jahre Garantie” einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Verbraucher nicht gleichzeitig ordnungsgemäß über seine ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufgeklärt wird. Außerdem sei der Anbieter verpflichtet, den Inhalt der Garantie zu nennen und alle wesentlichen Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie erforderlich seien, anzugeben. Hierzu zählt das Gericht insbesondere die Dauer der Garantie, ihren räumlichen Geltungsbereich und den Namen des Garantiegebers. Kommt der Anbieter diesen Hinweispflichten im Zusammenhang mit entsprechenden Werbeaussagen nicht nach, liegt nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen § 477 BGB vor. Das Gericht bestätigt damit erneut seine im Hinblick auf diese Frage bereits ergangene Rechtsprechung (vgl.: OLG Hamm U. vom 16.12.08, Az. 4 U 173/08).
(Quelle: MIR 09/2009)
AG Hannover zu Beschaffenheitsvereinbarungen beim Verkauf von Plagiaten
In einem aktuellen Urteil des AG Hannover vom 03.07.2008 (Az. 506 C 235/08) entschied das Gericht, dass die Aussage „Ich bin von der Originalität überzeugt” in einem Internetangebot keine Beschaffenheitsgarantie darstelle.









