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OLG Hamm: Fremde Testergebnisse dürfen nicht zu eigenen Werbezwecken verwendet werden
Der Entscheidung vom 08.12.2009 des OLG Hamm ( Az.: 4 U 129/09) lag folgender Sachverhalt zugrunde:Ein privater Stromanbieter stellte auf seinen Internetseiten ein so genanntes „Gaslexikon” zur Ansicht zur Verfügung. Hierin wurden Informationen zur Wasser-, Strom-, und Gasversorgung veröffentlicht und aufgezeigt, dass das Unternehmen ökologisch besonders effektiv arbeitete. Das Problem war jedoch, dass das Unternehmen, auf das sich die Angaben im Gaslexikon bezogen, nicht das Unternehmen war, was die Angaben auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. Ein konkurrierendes Energieversorgungsunternehmen empfand diese Werbung als wettbewerbswidrig. Immerhin werde der Anschein erweckt, dass sich das Gaslexikon auf das damit werbende Energieversorgungsunternehmen beziehe.









