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Rechtsanwalt (m/w) als freier Mitarbeiter am Standort Köln gesucht
Die Kanzlei Wilde & Beuger sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt als freien Mitarbeiter. Erste Kenntnisse im Medienrecht sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.
Zur Kanzlei:
Eva Herman verliert gegen NDR
Sprecher der Nachrichtensendung „Die Tagesschau“ sind keine Arbeitnehmer, sondern freie Mitarbeiter und haben deshalb keinen Kündigungsschutz. Wegen dieser Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamburg verlor Eva Herman gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk mit einer Feststellungsklage.
Frau Herman griff zwei Kündigungen des NDR vom 18. (fristlos) und 25. September 2007 (zum 31. Dezember 2007) an und begehrte die Feststellung, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch eine Befristungsabrede am 31.Dezember 2007 geendet habe. Die Kammer hatte den Parteien von Anfang an mitgeteilt, dass die von Frau Herman gemachten Äußerungen – im Wesentlichen zur Rolle der Mutter in der NS-Zeit – als Kündigungsgrund nicht reichen würden, denn sie verherrlichten nicht das NS-Regime.
Der Ausgang des Rechtsstreits hing damit von der Frage ab, ob Frau Herman Arbeitnehmerin (dann Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz) oder freie Mitarbeiterin (kein Kündigungsschutz) war. Hierbei geht es u.a. um den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in eine betriebliche Organisation. Zur Klärung dieser Frage hatte das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme angeordnet.









