Alle Artikel mit dem Tag "Freiberufler"
BVerwG: Keine weitere Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC
Wer vor allem als Freiberufler seinen Arbeitsplatz in seiner Wohnung hat, musste bislang auch dann Rundfunkgebühren für seinen beruflich genutzten internetfähigen PC entrichten, wenn er dort auch herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte privat genutzt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass dies rechtswidrig ist. Die GEZ darf hier aufgrund der Zweitgerätefreiheit keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für den Computer kassieren. Dies ist gerade für den Bereich der Medien von großer Bedeutung.
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BayVGH: GEZ darf bei beruflich genutztem PC keine doppelten Gebühren kassieren
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass normalerweise für einen internetfähigen PC Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen. Dies gilt aber nicht, wenn diese bereits für ein auf dem Grundstück befindliches herkömmliches Rundfunkgerät entrichtet werden. Dabei darf es sich auch um privat genutzte Geräte handeln. Ein Urteil, dass vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant ist, die über ein Büro in ihren eigenen vier Wänden verfügen.
Eva Hermann scheitert mit ihrer Beschwerde vor dem BAG
Das BAG hat mit Beschluss vom 26.8.2009 die Nichtzulassungsbeschwerde von Eva Hermann gegen das klageabweisende Urteil des LAG Hamburg zurückgewiesen, das Urteil des LAG ist damit rechtskräftig.Der NDR hatte Eva Hermann im Herbst 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik fristlos gekündigt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG wiesen die Klagen zurück, die Revision wurde nicht zugelassen.
Hauptthema des Rechtsstreits war die Frage, ob Eva Hermann beim NDR als freie Mitarbeiterin oder als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen war. Sie hatte vorgetragen, dass gewünschte Urlaube nicht gewährt worden seien und sie fest in den Dienstplangestaltung mit eingebunden gewesen sei. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Das LAG hatte Eva Hermann als freie Mitarbeiterin angesehen, da sie als „Tagesschausprecherin” ihre Einsätze mit abgestimmt habe und Wünsche habe äußern können. Dies spreche gegen ein festes Arbeitsverhältnis.
(Quelle:Â http://blog.beck.de/2009/11/03/eva-herman-scheitert-vor-dem-bag)









