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Presse darf keine Einzelheiten aus Ermittlungsakte wegen Vergewaltigungsvorwurfs eines bekannten Wetter-Moderators nennen
Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil vom 12.05.2010 (Az.: 28 O 175/10) die einstweilige Verfügung des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann gegen die Zeitschrift Focus vom 29.03.2010.Diese hatte im Rahmen eines Artikels detailliert Informationen aus seinen Ermittlungsakten veröffentlicht. Dabei handelte es sich insbesondere um zahlreiche Einzelheiten zum angeblichen Tathergang, sowie Details der Ergebnisse medizinischer Untersuchungen des Opfers. Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben. Weiterlesen









