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LG Aachen: Keine Firmenfortführung durch Nutzung des bisherigen Firmennamens auf einer Internetplattform

In seinem Urteil vom 08.05.2009 (Az.: 6 S 226/08) hat das Landgericht Aachen entschieden, dass eine Firma nicht durch die bloße Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen fortgeführt wird.Der Kläger begehrte von der Beklagten Kaufpreisrückzahlung. Ursprüngliche Vertragspartnerin des Klägers war die Fa. xxxxxxx GmbH mit Sitz in xxxx. Diese Firma wurde nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Kläger ging davon aus, dass die Beklagte die Firma fortführe, denn schließlich nutze sie den Namen xxxxxxx GmbH auf der Internetplattform www.xxxxxxx.de.

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