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RA Solmecke warnt: Falsche Impressums-Angaben im Profilen von Google Places, Xing oder Facebook sind abmahnfähig!
Die meisten Firmen wissen bereits, dass sie das Impressum ihrer Homepage pflegen müssen. Es muss vollständig sein und außerdem immer auch aktuell. Ein Beschluss vom Landgericht München zeigt nun auf: Das gilt nicht nur für die eigene Homepage. Auch falsche Impressumsangaben etwa im eigenen Google Places Profil sind abmahnbar. Alle Firmenprofile sollten regelmäßig zu kontrollieren, auch die auf Facebook oder XING.
Vorsicht bei kostenpflichtigen Registeranmeldungen
Angebote und Rechnungen von Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerbe- oder Verwaltungsregistern anbieten, sollten nicht ohne weiteres bezahlt werden. Es handelt sich nur um private und nicht um öffentliche Register-was nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.









