Alle Artikel mit dem Tag "Fernmeldegeheimnis"

AG Bremen: Auskunftsdienst darf Forderung nicht an Inkassobüro abtreten

Mobilfunkunternehmen und auch Anbieter von Mehrwertdiensten schalten bei säumigen Kunden gerne ein Inkassobüro ein, um offene Forderungen einzutreiben. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Bremen könnte diese Praxis infrage stellen.

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Massenhafte Mobilfunkdatenerfassung – Kompetenzkrieg zwischen Richterverein und Datenschutzbeauftragtem in Sachsen

Der Sächsische Richterverein wirft dem Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig wegen seines Prüfberichts über die massenhafte Mobilfunkdatenerfassung vom 08. September 2011 eine Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes vor.

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Handyüberwachung bei Anti-Nazi Demonstrationen im Wege der Funkzellenabfrage zulässig?

Bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche  hat die Dresdner Polizei im Wege eine Funkzellenabfrage die Verkehrsdaten von Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Die Grünen möchten durch ihre kleine Anfrage im Bundestag klären, inwieweit eine solche Maßnahme durchgeführt werden darf.

 

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VG Frankfurt: Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses


In einem aktuellen Urteil vom 11.11.2008 (Az. 1 K 628/08.F) hatte sich das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es für private E-Mails am Arbeitsplatz den vollen oder nur einen eingeschränkten Schutz durch das Fernmeldegeheimnis gibt. Weiterlesen

Schweizer Behörden gegen Datensammlung durch Logistep

Die Schweizer Datenschutzbehörde will gegen das Sammeln von IP-Adressen durch den Dienstleister Logistep vorgehen. Das Unternehmen sammelt im Auftrag von Rechteinhabern die Daten von P2P-Nutzern, die in Filesharing-Tauschbörsen urheberrechtlich geschütze Musik, Spiele, Software oder Filme anbieten. Die IP-Adressen werden an die Strafverfolgsbehörden weiter geleitet, die dann ihrerseits Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Kanzleien wie Schutt&Waetke, Kornmeier, Rasch oder Waldorf fordern dann Akteneinsicht, um den Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse herauszufinden. Genau dieses Vorgehen wird jetzt vom Schweizer Datenschutzbeauftragen kritisiert. Die durch das Fernmeldegeheimnis geschützten Verbindungsdaten dürfen normalerweise nicht an Privatpersonen heraus gegeben werden. Es wird also ein Umweg über das Strafverfahren gewählt, um doch an die Daten zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Strafverfahren aber oft noch nicht abgeschlossen, so dass möglicherweise auch Daten von Unschuldigen heraus gegeben werden. Logistep wird nun eine Frist von 30 Tagen gesetzt, das weitere Sammeln von Daten zu unterlassen. Ansonsten soll Klage vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Es ist davon auszugehen, dass es Logistep auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen wird.

Pressemitteilung des Eidgenössischne Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Weiterlesen

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