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LG Bochum: Bagatellverstoß bei unvollständigen oder fehlerhaften Maßangaben

Bei der Angebotsgestaltung im Online-Shop müssen vielfältige gesetzliche Anforderungen beachtet werden. So ist es erforderlich, dass die Maßangaben für Waren in der gesetzlich vorgeschriebenen Einheit gemacht werden. Zwar ist es möglich die Maßangaben auch in anderen Maßeinheiten wie Zoll etc. zu machen, jedoch muss zusätzlich immer auch die gesetzliche Maßeinheit im Angebot hervorgehoben werden.Das LG Bochum hat in einem aktuellen Urteil vom 30.03.2010 (Az. I-17 O 21/10) nun entschieden, dass fehlende Maßangaben in der gesetzlichen Maßeinheit zwar einen Gesetzesverstoß darstellen, hierbei allerdings nicht die Bagatellgrenze erreicht wird. Hierzu führte das LG Bochum aus: Weiterlesen

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