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Kündigung wegen Fahrverbot aufgrund von Alkoholmissbrauch kann unzulässig sein
Bereits mit Urteil vom 05.11.2008 (AZ: 1 Ca 1594/08) hat das Arbeitsgericht Iserlohn entschieden, dass einem als Fahrer angestellten Arbeitnehmer aufgrund eines Fahrverbots wegen Alkoholmissbrauch nicht ohne weiteres gekündigt werden kann. Selbst nach einer bereits erfolgten Abmahnung sind nach Ansicht des Gerichts immer noch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.









