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BGH: Bei teilweise unberechtigten Abmahnungen werden die Abmahnkosten nur für den berechtigten Teil der Abmahnung ersetzt
Der BGH hat in einem Urteil vom 10.12.2009 (Az. I ZR 149/07) entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung lediglich für den Teil der Abmahnung besteht, der berechtigt ist. Weiterlesen









