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OLG Köln: Mitarbeiter von Ermittlungsfirma bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen nicht zwingend parteiisch
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 11. September 2009 (Az.: 6 W 95/09) entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma für Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tauschbörsen nicht zwingend als parteiisch anzusehen ist.  Die Klägerin behauptete, ausschließliche Inhaberin von Nutzungsrechten an einem Musikwerk zu sein. Von einer dem Anschluss der Beklagten zuzuordnenden IP-Adresse aus wurde dieses Musikwerk in sog. Peer-to-peer-Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um die Urheberrechtsverletzung verlangte die Klägerin Auskunft von der Beklagten, der die Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurde. Weiterlesen









