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Arbeitsunfähigkeit wegen Hundebiss – Entgeltfortzahlung
Das Arbeitsgericht Freiburg hat in seinem Urteil vom 13.01.2010, AZ: 2 Ca 215/09, entschieden, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit, die auf das Eingreifen in eine Hunderauferei zurückzuführen ist, nicht schuldhaft gemäß § 3 EFZG herbeigeführt hat. Dem Arbeitnehmer stehe mithin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu. Weiterlesen









