Alle Artikel mit dem Tag "Emmely"

ArbG Neunkirchen: Bäckerin durfte fristlos gekündigt werden-wegen einem Omelett und einem Brötchen

Immer wieder kommt es zu sogenannten Bagatellkündigungen. Paradebeispiel ist der „Fall Emmely“. Die Urteile sind meistens sehr bezogen auf den jeweiligen Einzelfall. Im vorliegenden Fall entschied das Arbeitsgericht Neunkirchen zugunsten des Arbeitgebers.

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Ein langjähriger Mitarbeiter kann nicht ohne Weiteres wegen Betruges fristlos gekündigt werden

Aus dem Urteil des BAG im sogenannten „Emmely-Fall“ ergibt sich, dass ein langfristig beschäftigter Arbeitnehmer mit einer langen Betriebszugehörigkeit normalerweise nicht wegen einer einmaligen Verfehlung fristlos gekündigt werden darf. Von daher hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eine solche Kündigung für unwirksam erklärt.

 

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„Der Fall Emmely”- Einlösen unterschlagener Pfandbons – fristlose Kündigung unwirksam

Dieser Fall schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen: Einer Arbeitnehmerin (Klägerin), die seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten beschäftigt war, wurde wegen unberechtigter Einlösung gefundener Pfandbons im Wert von € 1,30, fristlos gekündigt.Die Klägerin wehrte sich gegen diese fristlose Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht gab nun der Klägerin im Gegensatz zu den Vorinstanzen Recht und erklärte die Kündigung als unwirksam. Weiterlesen

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