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Elektronischer Rechtsverkehr beim Landgericht Köln

Seit dem 29.04.2010 ist die `Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Köln in Verfahren nach § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes vom 13.04.2010` in Kraft.Ab dem 01.05.2010 ist die Einreichung elektronischer Dokumente in den Verfahren nach § 101 Abs.9 UrhG beim Landgericht Köln eröffnet. Der Volltext der Verordnung, in welcher die Form der Einreichung, die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen, sowie die Ersatzeinreichung geregelt sind, kann auf der Internetseite des Innenministeriums des Landes NRW (www.recht.nrw.de) eingesehen werden.

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