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„Meter statt Zoll”

Wer Produkte verkauft und dabei Angaben in Zoll, Pfund oder Fuß macht, kann gegen das Einheiten- und Zeitgesetz verstoßen. Die Hessische Eichdirektion geht in jüngster Vergangenheit verstärkt gegen Verkäufer vor, die anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen „metrischen” sogenannte „imperiale” Einheiten verwenden.Das Einheiten- und Zeitgesetz sieht vor, dass im amtlichen sowie geschäftlichen Verkehr grundsätzlich nur metrische Einheiten verwendet werden dürfen, also Einheiten in Meter, Kilometer, cm etc. Angaben nach dem im angloamerikanischen Sprachgebrauch gebräuchlichen imperialen System wie z.B. Pfund, inch oder Zoll dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Wer einen „22 Zoll” Computer anbietet, begeht einen Gesetzesverstoß und muss im Wiederholungsfall mit Bußgeldern rechnen.

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