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Telemediengesetz: eco lehnt Datenherausgabe zur Gefahrenabwehr ab
Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft spricht sich entschieden gegen die vom Bundesrat geforderte Verpflichtung von Internetdiensteanbietern aus, den Polizeibehörden der Länder Bestands- und Nutzungsdaten von Kunden bereits zum Zweck der „vorbeugenden Gefahrenabwehr“ zur Verfügung zu stellen. Mit der geforderten Regelung würde insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Vorratsdatenspeicherung der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung auch bei geringsten Verdachtsmomenten Tür und Tor geöffnet. Mit dieser Vorgehensweise wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation untergraben. „Die Forderung des Bundesrates verfolgt einen falschen Ansatz. Wir haben im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung klare Regelungen, wann ein Verhalten als strafbar einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können.“
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