Alle Artikel mit dem Tag "E-Mail"
LG Berlin: E-Mail Adresse von Fluggesellschaft darf nicht nur für einen exquisiten Kreis zugänglich sein
Eine Fluggesellschaft muss für jeden per E- Mail erreichbar sein. Der Kunde darf dafür nicht zu der Teilnahme an einem Kundenbindungsprogramm gezwungen werden.
Polizist erlitt durch Anklicken einer E-Mail einen Dienstunfall
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bei einem Polizisten einen Dienstunfall zuerkannt. Dieser war über eine E-Mail seines Chefs mit pornografisch-ekligen Bildern so geschockt, dass er psychisch erkrankte.
Polizist erlitt psychische Erkrankung durch ekelerregende „Porno“ Mail vom Chef-und wird dafür fertig gemacht
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf bei einem Polizeibeamten einen Dienstunfall zuerkannt hatte, weiß man in der Sensationspresse und in Foren im Internet alles viel besser – und macht Stimmung gegen den Polizisten sowie den betreffenden Richter.
Systemadministrator darf nicht einfach in den E-Mails vom Vorstand herumschnüffeln
Wer als Systemadministrator die E-Mails vom Vorstand liest, muss mit einer fristlosen Kündigung durch seinen Arbeitgeber rechnen. Das gilt sogar dann, wenn er noch keine Abmahnung erhalten hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln klargestellt.
Zulässigkeit von Veröffentlichung einer E- Mail an Mailingliste
Normalerweise darf eine E-Mail auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn diese Nachricht an eine private Mailingliste mit einem eingeschränkten Teilnehmerkreis gerichtet ist. Anders ist das unter Umständen dann, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Nachricht sehr groß ist.
OLG Thüringen: Voraussetzungen für einen Newsletter-Versand ohne vorherige Einwilligung
Die Werbung per E-Mail-Newsletter ist für Online-Händler mit vielen rechtlichen Stolpersteinen verbunden. Denn hat der Newsletter-Empfänger den Werbe-E-Mails nicht vorher zugestimmt, kann die Versendung eine unzumutbare Belästigung des Kunden darstellen. Weiterlesen
Internetzugang und eigene E-Mail- Adresse für Betriebsratsmitglied
Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs sowie die Einrichtung eigener E-Mail- Adressen auch für jedes einzelne Betriebsratsmitglied verlangen, solange keine berechtigten Belange des Arbeitgebers, insbesondere Kosten, entgegenstehen. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet zur Erfüllung seiner Aufgaben als erforderlich ansehen kann. Auch das einzelne Betriebsratsmitglied kann zur Erfüllung seiner Aufgaben ein Interesse daran haben, mit externen Dritten per E-Mail zu kommunizieren. Kostengesichtspunkte stehen diesem Anliegen zumindest dann nicht entgegen, wenn die Betriebsratsmitglieder bereits alle an PC – Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass lediglich das Internet freigeschaltet und eine E-Mail- Adresse eingerichtet werden muss, wie das BAG kürzlich – anders als die Vorinstanzen – entschied (BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08).









