Alle Artikel mit dem Tag "E-Mail-Werbung"

LG Memmingen: unzulässige Werbe-E-Mails stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar


Das LG Memmingen hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 1 HK O 1751/09) entschieden, dass bereits eine einmalige Nachfragewerbung per E-Mail geeignet ist den Empfänger in seinem Betriebsablauf zu beeinträchtigen und somit unzulässig ist. Weiterlesen

AG München: Aus einem einmaligen Kontakt über E-Mail kann kein konkludentes Einverständnis zur E-Mail-Werbung abgeleitet werden


Das AG München hatte sich in einem aktuellen Urteil vom 08.07.2009 (Az. 161 C 6412/09) mit dem für Online-Händler bekanntem Thema der unerlaubten E-Mail-Werbung zu befassen. Weiterlesen

E-Mail-Werbung: Versand von Newsletter trotz Abmeldung stellt eine unzumutbare Belästigung für den Verbraucher dar


Die Werbung per E-Mail kann für viele Online-Händler Fluch und Segen zugleich sein. Zum einen stellt die E-Mail-Werbung eine kostengünstige und effektive Werbemaßnahme dar und ist daher äußerst beliebt bei Online-Händlern. Zum anderen gibt es im Zusammenhang mit der E-Mail-Werbung auch einige rechtliche Stolpersteine. So ist z.B. eine Einwilligung des Beworbenen in die Werbung dringend erforderlich. Weiterlesen

OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung


Die Werbung durch E-Mails ist für viele Unternehmen besonders interessant, da schnell und kostengünstig Werbemaßnahmen durchgeführt werden können. Für viele Verbraucher stellt die E-Mail-Werbung dagegen eine Belästigung dar. Das OLG Schleswig hat entschieden (Urteil vom 05.01.2009; Az. 1 W 57/08), dass bei der Festsetzung des Streitwertes bei einem Unterlassungsbegehren gegen unerwünschte E-Mail-Werbung auch das häufige Erscheinen und die Breitenwirkung solcher E-Mails berücksichtigt werden müssen.

Weiterlesen

BGH: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.
Weiterlesen

AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest

In einem aktuellen Urteil vom 07.02.2008 (Az. 70 C 161/06) hat sich das AG Burgwedel mit dem Thema der ungewollten E-Mail-Werbung beschäftigt. Weiterhin hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das sog. „Single-Opt-in“-Verfahren als eine zuverlässige Methode für die Anmeldung bei E-Mail-Werbung oder Newslettern angesehen werden kann.

Das AG Burgwedel hat einen Unterlassungsanspruch des Klägers wegen des Empfangs ungewollter E-Mail-Werbung bestätigt. Das Gericht sah in der ungewollten E-Mail-Werbung einen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers. Weiterhin kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass bei der Verwendung des „Single-Opt-in“-Verfahrens für die Anmeldung von E-Mail-Werbung bzw. Newslettern nicht technisch nachweisbar sei, ob sich der Betroffene tatsächlich angemeldet habe. Hierzu führte das Gericht aus:

„(…)Dass der Kläger Newsletter der Beklagten zuvor angefordert oder von dem 19.06.2006 bereits 53 Newsletter der Beklagten erhalten hat, hat die Beklagte nicht beweisen können. Wie sich aus dem Gutachten des Sachverständigen … vom 6.9.2007 ergibt, ist dies zwar möglich, aber technisch nicht nachweisbar, was u.a. darauf zurückzuführen sei, dass die Beklagte mit einem Versandverfahren – dem sogenannten Single-optin-Verfahren – arbeite, dass dadurch gekennzeichnet sei, dass sich der Versender von Werbemails vor dem Versand keine Bestätigung des potentiellen Empfängers zum Erhalt der Mails einhole. Bei diesem Verfahren sei es deshalb möglich, dass jede beliebige Person einen entsprechenden Registrierungseintrag im Marketingsystem der Beklagten vornehmen könne, ohne dass – anders als im sogenannten Confirm-optin-Verfahren – durch eine elektronische Bestätigung des potentiellen Empfängers sichergestellt werde, ob diese Person auch tatsächlich mit der Erhalt von Werbemails einverstanden ist. Einwendungen gegen die Ausführungen des Sachverständigen, an dessen Sachkunde keine Zweifel bestehen, haben beide Parteien nicht erhoben. Das Gericht hat die Ausführungen des Sachverständigen seinem Urteil daher zugrunde gelegt.(…)“

Den Streitwert setzte das Gericht mit 500 € an und begründete dies damit, dass die Belästigung durch ungewollte E-Mail-Werbung im Einzelfall als sehr gering eingestuft werden könne. So habe der Betroffene die Möglichkeit die E-Mails innerhalb weniger Sekunden zu löschen und sich über einen entsprechenden Link aus der E-Mail-Verteilerliste auszutragen.

Social
+1