Alle Artikel mit dem Tag "E-Mail-Werbung"
LG Memmingen: unzulässige Werbe-E-Mails stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar
Das LG Memmingen hat in einem Urteil vom 23.12.2009 (Az. 1 HK O 1751/09) entschieden, dass bereits eine einmalige Nachfragewerbung per E-Mail geeignet ist den Empfänger in seinem Betriebsablauf zu beeinträchtigen und somit unzulässig ist. Weiterlesen
AG München: Aus einem einmaligen Kontakt über E-Mail kann kein konkludentes Einverständnis zur E-Mail-Werbung abgeleitet werden
Das AG München hatte sich in einem aktuellen Urteil vom 08.07.2009 (Az. 161 C 6412/09) mit dem für Online-Händler bekanntem Thema der unerlaubten E-Mail-Werbung zu befassen. Weiterlesen
E-Mail-Werbung: Versand von Newsletter trotz Abmeldung stellt eine unzumutbare Belästigung für den Verbraucher dar
Die Werbung per E-Mail kann für viele Online-Händler Fluch und Segen zugleich sein. Zum einen stellt die E-Mail-Werbung eine kostengünstige und effektive Werbemaßnahme dar und ist daher äußerst beliebt bei Online-Händlern. Zum anderen gibt es im Zusammenhang mit der E-Mail-Werbung auch einige rechtliche Stolpersteine. So ist z.B. eine Einwilligung des Beworbenen in die Werbung dringend erforderlich. Weiterlesen
OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung
Die Werbung durch E-Mails ist für viele Unternehmen besonders interessant, da schnell und kostengünstig Werbemaßnahmen durchgeführt werden können. Für viele Verbraucher stellt die E-Mail-Werbung dagegen eine Belästigung dar. Das OLG Schleswig hat entschieden (Urteil vom 05.01.2009; Az. 1 W 57/08), dass bei der Festsetzung des Streitwertes bei einem Unterlassungsbegehren gegen unerwünschte E-Mail-Werbung auch das häufige Erscheinen und die Breitenwirkung solcher E-Mails berücksichtigt werden müssen.
BGH: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.
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AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest
In einem aktuellen Urteil vom 07.02.2008 (Az. 70 C 161/06) hat sich das AG Burgwedel mit dem Thema der ungewollten E-Mail-Werbung beschäftigt. Weiterhin hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das sog. „Single-Opt-in“-Verfahren als eine zuverlässige Methode für die Anmeldung bei E-Mail-Werbung oder Newslettern angesehen werden kann.









