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AG Frankfurt a. M.: € 100,00- Deckelung der Anwaltskosten greift auch bei Tausch eines Musik-Albums
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Rahmen seines Urteils vom 01.02.2010 (Az. 30 C 2353/09-75) eine Anwendung der sog. € 100,00-Deckelung des § 97 a Abs. 2 UrhG beim Tausch eines Musikalbums über das Internet bejaht.
Gemäß § 97 a UrhG beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf € 100,00. Weiterlesen









