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AG Düsseldorf: Keine Hausdurchsuchung nach Strafanzeige durch Kanzlei Nümann + Lang

Uns liegt ein Ermittlungsverfahren vor, das aufgrund einer Strafanzeige von der Kanzlei Nümann + Lang im Namen der Firma Lernhaus Österreich aufgenommen wurde.Die Firma Lernhaus Österreich stellte Strafanzeige gegen unbekannt wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Im vorliegenden Fall soll ein Computerprogramm in Tauschbörsen zum Download angeboten worden sein. Nach der Ermittlung der jeweiligen Anschlussinhaber stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Die zuständige Ermittlungsrichterin am AG Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der erhobenen Tatvorwürfe.

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