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AG Düsseldorf empfiehlt Double-opt-in-Verfahren bei Versand von Newslettern

Da die Zusendung von Werbung via Email, also auch der Versand von Newslettern, ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und damit rechtswidrig ist, stellt sich für Interneseiten-Betreiber die Frage, wie diese sich rechtlich absichern können.Bereits im Sommer hatte das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.07.2009, Az.: 48 C 1911/09) zu dieser Thematik im Rahmen eines Prozesses eine Empfehlung ausgesprochen. Da der Versender einer Werbe-Email beweisfällig für die Zustimmung des Empfängers sei, riet das Gericht zur Verwendung des sog. Double-opt-in Verfahrens. Auf diese Weise werde verhindert, dass die Email-Adresse ohne Einverständnis des Empfängers Verwendung findet. Reagiere der Empfänger der Email nämlich nicht, gelte dieses als Ablehnung. Eine Aktivität des Empfängers, um künftige Emailzusendungen zu verhindern bedarf es dann nämlich nicht.

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