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OLG Stuttgart zur Haftung von Domainparking-Anbieter für fremde Markenrechtsverletzung
Ein Anbieter von Domain-Parking haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Markenrechtsverletzungen seiner Kunden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt.
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LG Düsseldorf: Sedo haftet nicht auf Schadensersatz und Unterlassung
Das LG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil vom 12.05.2010 (Az. 2a O 290/09) entschieden, dass der Domain-Parking-Dienstleister Sedo nicht für das Anbieten und Bewerben einer Domain, die gleich oder ähnlich lautet wie ein Inhaber von Namensrechten, auf Schadensersatz und Unterlassung haftet.In dem vorliegenden Fall verneinte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Namensrechtinhabers gegen Sedo mit folgender Begründung: Weiterlesen










