Alle Artikel mit dem Tag "DJV"

DJV und Privatsender kritisieren Wulff-Interview

Eigentlich sollte das Interview von Bundespräsident Christian Wulff alle Fragen und Vorwürfe aus dem Weg räumen, doch das gesetzte Ziel wurde verfehlt. Neben der nun entfachten Debatte, ob Wulff, wie er im Interview sagte, mit seinem Anruf bei Bild-Chefredakteur Kai Diekmann die geplante Veröffentlichung des Artikels lediglich verschieben, oder wie die Bild sagt, verhindern wollte, steht Wulff nun auch in der Kritik aufgrund der Art des Interviews.

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert in einem Statement, dass sich Wulff nur den Fragen von ARD und ZDF stellen wollte. “Von der Einflussnahme Wulffs auf die Berichterstattung war nach jetzigem Kenntnisstand ausschließlich die Tagespresse betroffen”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. “Der Präsident sollte sich den Fragen aller Journalistinnen und Journalisten der Hauptstadtmedien stellen.” Nur so könne er glaubhaft den Dissens zwischen seinen öffentlichen Bekenntnissen zur Pressefreiheit und seinen Interventionen gegen unliebsame Berichterstattung aufklären, heißt es dort weiter.

Kritik der Privatsender

Auch die Chefredakteure der Privatsender üben Kritik an dem Exklusiv-Interview mit den Öffentlich-Rechtlichen. Bild.de hat das Schreiben von Peter Limbourg (ProSiebenSat1 TV), Peter Kloeppel (RTL Television), Volker Wasmuth (n-tv ), Ronald Warin (N24) an Bundespräsidenten Wulff im Wortlaut veröffentlicht. Darin heißt es:

„Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mit großer Verwunderung haben wir vernommen, dass Sie heute Nachmittag ausschließlich den Fernsehsendern ARD und ZDF ein persönliches Interview zu den aktuellen Vorwürfen gegen ihre Person geben möchten.

Gegen diese Ungleichbehandlung legen wir, die ProSiebenSat1 TV Deutschland, die Mediengruppe RTL Deutschland mit RTL und ntv sowie N24 offiziell Proteste ein. Die Grundlagen des dualen Fernsehsystems verpflichten auch private Rundfunkstationen zu einer umfassenden politischen Berichterstattung. Diesem Informationsauftrag können wir durch Ihre heutige Entscheidung nicht gerecht werden.

Ihr Interview wird von der Bevölkerung sicher mit größtem Interesse verfolgt werden. Die Hälfte der Zuschauer dabei nicht zu berücksichtigen, ist nicht nachvollziehbar.

Es führt im Übrigen auch zu einer nicht hinzunehmenden Wettbewerbsbenachteiligung, wenn in einer so wichtigen Angelegenheit das private Fernsehen völlig außen vor bleibt. Wir appellieren an Sie, Ihre Entscheidung zu korrigieren und auch uns als private TV-Sender angemessen zu beteiligen.“

Mit freundlichen Grüßen

Peter Limbourg (Informationsdirektor ProSiebenSat1 TV), Peter Kloeppel (Chefredakteur RTL Television), Volker Wasmuth (Chefredakteur n-tv ), Ronald Warin (Chefredakteur N24)

Auch BDVZ kritisiert Interview-Wahl 

Nach Angaben von Bild.de zeigte sich auch Hans Joachim Fuhrmann, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), verwundert darüber, dass Wulff bei einer Affäre mit der Presse den Weg über die öffentlich-rechtlichen Sender gewählt habe. Da Wulff keine Pressekonferenz gegeben habe, hätten nach Ansicht der BDVZ Zeitungsvertreter mit am Tisch sitzen müssen, so die Angaben von Bild.de.

DJV kritisiert versuchte Einflussnahme Wulffs

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich zu den jüngsten Entwicklungen in der Kreditaffäre um Bundespräsident Wulff geäußert. In einer Pressemeldung sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: “Prominente müssen sich kritische Berichterstattung als Teil der Meinungsfreiheit gefallen lassen. Das müsste niemand besser wissen als der erste Mann im Staat.”

Der DJV reagiert damit auf die Meldung, dass Wulff im Dezember mit einem Anruf bei Bild-Chefredakteur Kai Diekmann versucht habe, die Veröffentlichung des Berichts über die Finanzierung seines Privathauses zu verhindern.

Als Staatsoberhaupt habe Wulff eine Vorbildfunktion, so die Meldung weiter. Insofern seien die Versuche der Unterbindung einer Berichterstattung nicht mit seiner Erklärung vom 22. Dezember, in der er die Bedeutung der Pressefreiheit ausdrücklich hervorgehoben habe, vereinbar, schreibt der DJV. Journalisten sollen sich auch künftig nicht von Prominenten beeinflussen lassen, so die Forderung des Verbandes: “Kritische Berichterstattung und Information der Öffentlichkeit sind und bleiben das Tagesgeschäft von Journalisten.”

DJV sieht keinen Reformbedarf bei der Fusionskontrolle

In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium hat der Deutsche Journalisten-Verband dargelegt, dass nach dessen Ansicht eine Reform der Pressefusionskontrolle im Sinne der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger überflüssig sei, so eine Meldung des DJV.   Weiterlesen

Urteil: AGB der WAZ New Media zum großen Teil rechtswidrig

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Honorarbedingungen der WAZ New Media zum großen Teil rechtswidrig sind. WAZ New Media betreibt den Fotopool für die Unternehmen der  WAZ Mediengruppe. Geklagt hatten der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di.

Nach Ansicht des Gerichts verstoßen die von der WAZ-Tochtergesellschaft praktizierten Konditionen für Freie in allen wichtigen Passagen gegen das Urhebervertragsrecht, so die Meldung des DJV.

So untersagte das Landgericht Bochum die in den AGB enthaltenen Pauschalvergütungen, da damit freie Bildjournalisten gegenüber Einzelhonoraren deutlich benachteiligt werden. Aufgrund von mangelnder Transparenz wurde auch die Drittnutzungsklausel, mit der dem WAZ Fotopool alle Fotonutzungsrechte für andere WAZ-Medien eingeräumt werden sollten, als unzulässig erklärt. Die Klausel, dass nach dem Vertragsende mit einem freien Fotograffen die Rechte beim WAZ Fotopool bleiben, wurde ebenfalls gekippt.

Das Gericht nannte den Umfang der übertragenen Rechte als zu weitreichend und “unangemessen benachteiligend”. Das Bochumer Landgericht entschied zu Gunsten der Freien und folgte der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen, so die Meldung weiter.

“Der Bochumer Richterspruch stärkt die Verhandlungsposition der freien Bildjournalisten gegenüber der WAZ New Media und auch gegenüber anderen Verlagen”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. “Hier wurde ein weiteres Mal von der Justiz deutlich gemacht, dass ein Medienunternehmen die Rechte der Freien akzeptieren muss”, sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.

Freie künftig im WDR Personalrat

Die von der rot-grünen Landesregierung NRW verabschiedete Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) dient auch der Stärkung der Interessen von freien Mitarbeitern. So werden künftig auch Freie vom Personalrat des WDR vertreten. Der Deutsche Journalisten-Verband-NRW (DJV) hatte das Anliegen bereits 2009 bei der jüngsten Novelle des WDR-Gesetzes gefordert. Die Reform des LPVG gilt für alle öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen in NRW.

Der neu gefasste Paragraph 5 des Landespersonalvertretungsgesetzes lautet: “Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz.” Als arbeitnehmerähnliche Personen gelten jene Freie, die ihre Einkünfte zu einem Drittel bei einem Arbeitgeber verdienen.

Freie Journalisten werden nun nicht nur vom Personalrat vertreten, sondern sie können zudem den Personalrat mitwählen und sich selbst als Personalratsvertreter wählen lassen. Da die Zahl der wahlberechtigten WDR-Mitarbeiter steigt, wird es auch zusätzliche Sitze im Personalrat geben. Insgesamt liegt die Zahl der anspruchsberechtigten Freien beim WDR bei 1.800.

Anja Zimmer, Geschäftsführerin des DJV-NRW sagte gegenüber dem DJV-Journal: “Der Personalrat kann sich nun einmischen, wenn der Tarifvertrag nicht eingehalten wird, etwa wenn jenseits des geltenden Vertrags plötzlich mit Tagespauschalen gearbeitet wird oder wenn den Freien weitere, nicht extra vergütete Tätigkeiten abverlangt werden.”

Auch Frank Überall, Freienvertreter des DJV im WDR, begrüßt die Reform: “Freie Journalistinnen und Journalisten beim WDR haben nun endlich die Lobby, die ihnen als wesentliche Programm-Macher neben den Redakteuren zukommt. Wir sind davon überzeugt, auf diesem Weg die Sichtweisen und Anliegen regelmäßiger freier Mitarbeiter wirkungsvoller durchzusetzen und damit das Klima im WDR zu verbessern!”, heißt es im Bericht des DJV-Journals.

Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser zeigt sich ebenfalls zufrieden: “Freie Mitarbeiter sind unverzichtbare Stützen des Programms und Sendebetriebs. Es war überfällig, dass sie auch das Recht auf Mitbestimmung erhalten.”

Laut einer Pressemeldung des DJV verwies Kaiser auf die bereits bewährte Mitbestimmung von Freien, wie sie u. a. beim Saarländischen Rundfunk, Radio Bremen oder dem ZDF zu beobachten ist. Ziel sei es aber, eine generelle Mitbestimmung zu erzielen: “Es ist unverständlich, dass die Beschäftigten der Deutschen Welle, des Deutschlandradios und zahlreicher Landesrundfunkanstalten von der Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft darf es bei der Mitbestimmung nicht geben”, so die Meldung der DJV weiter.

Rundfunkgebühren: DJV fordert kein Einlenken zur EU-Kommission

Angesichts der Unstimmigkeiten im Zusammenhang des EU-Beihilfeverfahrens, das sich gegen das deutsche Rundfunkgebührensystem richtet, fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, nicht einzulenken. Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Ministerpräsidenten auf, Programmfreiheit und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht durch Kompromisse mit der EU in Frage zu stellen.
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