Alle Artikel mit dem Tag "Diebstahl"
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einem „entwendeten“ Bürostuhl
Ein Arbeitnehmer muss bei Begehung eines Diebstahls am Arbeitsplatz mit seiner Kündigung rechnen. Auch die Entwendung von weniger wertvollen Gegenständen ist kein Kavaliersdelikt. Doch was ist, wenn er etwa einen Bürostuhl angeblich aus Versehen mitgenommen hat?
LAG Baden-Württemberg: arbeitgeberseitige fristlose Kündigung wegen Diebstahls von Sperrmüll ist unwirksam
Begeht ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Diebstahl, bedarf es zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Vorliegens weiterer Umstände. Hat die gestohlene Sache keinen wirtschaftlichen Wert und bestand das Arbeitsverhältnis über Jahre hinweg störungsfrei, ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Dies entschied das LAG Baden-Württemberg mit Urteil vom 10.02.2010 – 13 Sa 59/09 -. Weiterlesen









