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Abmahnung – Rechtsanwälte Rasch: LG Köln verneint Deckelung der Rechtsanwaltskosten
Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 21.04.2010, AZ: 28 O 596/09, die Vorschrift § 97 a Abs.2 UrhG für nicht anwendbar erklärt, eine Deckelung der Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 verneint und einen Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000 als angemessen erachtet.









