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Urheberrecht: „Thumbnails” und die rechtliche Einordnung eines Urhebervermerks (Copyright-Vermerk)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 69/08) Vorschaubilder in Bildersuchmaschinen im Internet (sog. Thumbnails) urheberrechtlich beurteilt. Zum einen sind nach dem Urteil des BGH „Thumbnails” Vervielfältigungen im Sinne von § 16 Abs. 2 UrhG (und nicht Umgestaltungen gem. § 24 UrhG oder vom Originalwerk unabhängige selbständige Werke gem. § 24 Abs.1 UrhG). Zum anderen ist die Auflistung von Abbildungen in der Trefferliste von Suchmaschinen eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Darüber hinaus hat der BGH klargestellt, dass ein Urheberrechtsvermerk (Copyright-Vermerk) an einem eingestellten Werk im Internet zwar kein Nutzungsrecht im Sinne von § 31 UrhG begründet, allerdings auch nicht verhindert, dass rechtmäßiger Weise in Bildersuchmaschinen Abbildungen der Werke aufgelistet werden können. Weiterlesen

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