Alle Artikel mit dem Tag "Bundesverfassungsgericht"

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der Musikindustrie gegen Heise ab

Ein Link in einem Online-Artikel war der Auftakt zu einem fast siebenjährigen Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und der Musikindustrie. Im Rahmen einer Berichterstattung hatte der Branchendienst “heise online” 2005 einen Link zu der Homepage des Software-Herstellers Slysoft gesetzt, der ein Programm (“AnyDVD”) zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes anbot. Nach Ansicht der Musikindustrie waren Passagen des Textes, in Kombination mit dem Link, Werbung bzw. Anleitung zum Raubkopieren.

Im Oktober 2010 hatte der BGH entscheiden, dass im Rahmen der Berichterstattung die Link-Setzung zur Homepage des Software-Herstellers zulässig sei. Der BGH hatte dabei zwischen Grundrechten auf Eigentumsschutz und Pressefreiheit abgewogen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie abgelehnt. Damit sollte eine Prüfung des Urteils des BGH (Az.: 1 BvR 1248/11) erzielt werden.

Nach Angaben von “heise online” erklärte das Verfassungsgericht, dass es keine Bedenken habe, “dass der BGH das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt.” Die Auffassung des BGH, dass die Linksetzung “wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe”, sei nicht zu beanstanden.

Weiter heißt es in der Ablehnungsbegründung des Verfassungsgerichts: “Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung,” so der Bericht weiter.

Ebenso wie der BGH teilte auch das Verfassungsgericht die Meinung, “dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne.” Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Gegenüber des Branchendiensts “MusikWoche” äußerte sich Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, enttäuscht: “Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.” Weiter sagte Drücke: ”Unser Anliegen war es, in dieser sensiblen Fragestellung, die sowohl das Urheberrecht, als auch die Pressefreiheit betrifft, Rechtsicherheit zu erlangen”.

Eine ausführliche Dokumentation des Verfahrens aus der Position des Verlages finden sie hier

BVerfG: Bilder dürfen nicht einfach in Online-Archiv eingestellt werden

Bilder von ausgestellten Kunstwerke dürfen nicht zeitlos in ein Online-Archiv eingestellt werden. Ansonsten wird dadurch Urheberrecht verletzt. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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EU-Datenschutzverordnung: Verfassungsrichter sieht Grundrechte bedroht

Der Verfassungsrichter Johannes Masing hat in der Süddeutschen Zeitung seine Bedenken gegenüber des Entwurfs der Datenschutzverordnung auf EU-Ebene, der Ende Januar vorgelegt werden soll, geäußert. Nach Ansicht von Masing führe die geplante Harmonisierung des Datenschutzes in Europa zu gravierenden Einbußen beim Grundrechtsschutz. Weiterlesen

BVerfG: Auch Einkommensschwache dürfen nicht durch Rundfunkgebühren in ihrer Existenz gefährdet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Geringverdiener gegenüber Beziehern von Hartz-IV Leistungen nicht benachteiligt werden dürfen. Sie müssen notfalls von den Rundfunkgebühren befreit werden.

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GEZ-Reform: Umstrittene Haushaltsabgabe wurde beschlossen

Nachdem auch Schleswig-Holstein als letztes Bundesland einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zugestimmt hat, wird die Haushaltsabgabe voraussichtlich ab dem 01.01.2013 eingeführt werden. Dies wird vor allem von einem bekannten Verfassungsrechtler kritisch gesehen.

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Verfassungsrechtler: geplante GEZ-Reform ist verfassungswidrig

Nach Auffassung des Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtlers Ingo von Münch ist die im Zuge der GEZ-Reform geplante Haushaltsabgabe verfassungswidrig. Von Münch, ehemaliger Kultur- und Wissenschaftssenator von Hamburg, appelliert in einem Beitrag im Magazin “Focus” an die Abgeordneten der Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der “Zwangsabgabe” nicht zuzustimmen. “Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern”, so von Münch im “Focus”.

Ende der Woche wird in NRW über die geplante Rundfunkreform abgestimmt, in Schleswig-Holstein am 14. Dezember 2011. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist für die Realisierung der geplanten Haushaltsabgabe die Zustimmung aller Länder erforderlich. Im Zuge der geplanten GEZ-Reform wäre ab 2013 eine generelle Haushaltspauschale fällig. Momentan beträgt die monatliche GEZ-Gebühr für Fernseher und Radio 17, 98 Euro, ab 2013 könnte dieser Betrag für alle Haushalte, unabhängig von der Geräteanzahl gelten.

Für von Münch ist dies “ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers”. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren, so die Kritik. “Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird”, so von Münch im Focus.

Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man “die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten”, so von Münch weiter.

Abschalten von Mehrwertdienst wegen Preisabzocke ist auch verfassungsgemäß

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Wer ein Antivirenprogramm besitzt, der fühlt sich normalerweise vor allen Arten von Schädlingen aus dem Internet sicher. Doch ob das auch für den Staatstrojaner gilt, ist mehr als fragwürdig.

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