Alle Artikel mit dem Tag "Bundestrojaner"
Datenschutz: Mängel bei Staatstrojaner entdeckt
Als ob es nicht schon genug Kritik gab, wurden von Datenschutzbeauftragten Peter Schaar nun auch noch weitere Mängel am umstrittenen Staatstrojaner entdeckt: Die Software erfüllt nicht die Sicherheitsanforderungen. Weiterlesen
Staatstrojaner kam häufiger zum Einsatz als vermutet
Der Staatstrojaner wurde in den letzten Jahren in Bund und Ländern öfters einmal eingesetzt- auch angeblich zum Leidwesen der Bundesjustizministerin.
Schützt Antiviren-Software gegen den Staatstrojaner auf dem Rechner?
Wer ein Antivirenprogramm besitzt, der fühlt sich normalerweise vor allen Arten von Schädlingen aus dem Internet sicher. Doch ob das auch für den Staatstrojaner gilt, ist mehr als fragwürdig.
Humanistische Union möchte gegen den Einsatz von Online-Trojanern zur Online-Durchsuchung vorgehen
Nach der Analyse des angeblichen Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club hatte es in den letzten Tagen eine intensive Diskussion über die Zulässigkeit von heimlich durchgeführten Online-Durchsuchungen auf Computern gegeben. Aufgrund dessen möchte die Humanistische Union aktiv werden.
Bundestrojaner – Antworten auf die häufigsten Rechtsfragen
Nachdem der Chaos Computer Club den Bundestrojaner analysiert hat, erreichen uns viele Anfragen, so u. a. dazu, wann Online-Durchsuchungen generell erlaubt sind und welche juristischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Und wenn die Durchsuchung rechtlich zulässig ist, welche Daten dürfen die Behörden dann genau ermitteln? In dem folgenden Beitrag haben wir Ihnen nach einer kurzen Einführung die zur Zeit häufigsten Fragen zusammengestellt. Weiterlesen
Bundestrojaner ist verfassungskonform – Einsatz muss allerdings von einem Richter erlaubt werden
Selbst wenn die Erkenntnisse des CCC über den so genannten Bundestrojaner sich als wahr erweisen sollten, so verstößt die Existenz einer solchen Software nicht per se gegen unsere Verfassung. „Es muss deutlich zwischen den technischen Möglichkeiten des Trojaners und dem tatsächlichen Einsatz in der Praxis unterschieden werden“, erläutert der auf IT- und Medienrecht spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Polizisten dürfen schließlich auch eine Waffe tragen, aber nur im äußersten Notfall damit jemanden erschießen.“ So verhält es sich auch mit dem Bundestrojaner: Nur im äußersten Notfall darf seine volle Funktionalität nachgeladen werden. Die Software selbst ist damit allerdings keinesfalls per se rechtswidrig, selbst wenn die Existenz solcher Spionagesoftware bei dem einen oder anderen Bürger ein ungutes Gefühl hervorruft. Weiterlesen









