Alle Artikel mit dem Tag "Bundesnetzagentur"

Abschalten von Mehrwertdienst wegen Preisabzocke ist auch verfassungsgemäß

Die Bundenetzagentur durfte eine Mehrwertdienst Nummer wegen einer Abzocke der Verbraucher durch eine teure Preisansage abschalten. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber kritisiert TKG-Novelle

Der geplante Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde zwar nun vom Bundestag angenommen, doch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) sieht, trotz intensiven Beratungen, einige Schwächen in dem Entwurf.

Wegfall der geschützten Frequenznutzung

Vor allem kritisiert wird von der ANGA die Tatsache, das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll, so die Meldung der ANGA. Dies sei insofern ein Problem, da die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter nicht mehr mögliche Störungen durch die neu aufgeschalteten Funkanwendungen bei der Übertragung im Kabelnetz berücksichtigen müsse. “Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern”, so Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA). Erste Probleme seien bereits bei der Aufschaltung des neuen Digitalradios im Sommer aufgetreten, neue Mobilfunknetze würden weitere Störpotenziale bieten.

Verzicht auf Breitband-Universaldienst

Begrüßt hingegen wird die Änderung in der Betriebskostenverordnung, die vor allem dank einer neuen Formulierung deutlich macht, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz ist, so die Meldung weiter.

Auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes wurde bei der TKG-Novelle ebenfalls verzichtet, eine gute Entscheidung für die ANGA. Thomas Braun: “Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre.”

Das Ziel, das Gesetz bis Ende des Jahres zu verabschieden, wird jetzt vor allem davon abhängen, wie sich die Länder positionieren und ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Airdata verklagt Bundesnetzagentur wegen Frequenzvergabe

Nach Ansicht von Airdata soll die Bundesnetzagentur Vetternwirtschaft mit der deutschen Telekom hinsichtlich der Vergabe von Frequenzen der D-Mobilfunknetze getrieben haben.

 

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Bundesnetzagentur: Wichtiger Fortschritt beim Ausbau des Breitbandnetzes erzielt

Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesnetzagentur ist der Ausbau des Breitbandnetzes allein aufgrund von freiwilligen Kooperationsvereinbarungen ohne Auferlegung einer Verpflichtung durch den Gesetzgeber möglich. Die Telekommunikationswirtschaft soll sich über wichtige Grundsätze geeinigt haben.

 

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OVG Münster: Bundesnetzagentur darf Abzocke mit „Cold Calls“ in Pressemitteilung anprangern

Die Bundesnetzagentur darf auf verbotene Abrechnungen durch einen ausländischen Telefondienstanbieters aufmerksam machen, der Verbraucher durch Werbeanrufe belästigt hatte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster klargestellt. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung, die zu begrüßen ist.


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BVerwG: Mobilfunkanbieter ist möglicherweise bei der Vergabe von Funkfrequenzen benachteiligt worden!

Aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ergibt sich, dass ein Mobilfunkunternehmen möglicherweise rechtswidrig von der Vergabe von freigegebenen Frequenzen ausgeschlossen worden ist. Ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln wurde aufgehoben. Dieses Gericht muss jetzt prüfen, ob das Vergabeverfahren überhaupt durchgeführt werden durfte.


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VG Köln: Kunde darf bei dem Anruf einer Mehrwertdienste Nummer nicht durch lange Preisansage abgezockt werden

Eine Mehrwertdienste Nummer darf durch die Bundesnetzagentur abgeschaltet werden, wenn sie eine Preisansage von fast 2 Minuten enthält und für den Kunden dadurch zu kostspielig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln bei der Nummer 11861 im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.

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Bundesnetzagentur nimmt durch Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen 4,38 Milliarden Euro ein

Nach 6 Wochen ist die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur nun zu Ende. Allerdings hat die Versteigerung weniger eingebracht als zuvor prognostiziert wurde. So hatten Analysten mit etwa dem Doppelten der Einnahmen, die bei 4,38 Milliarden Euro lagen, erwartet.Als Bieter nahmen an der Versteigerung die Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 Telefónica teil. Die ersteigerten Frequenzen sollen vor allem dem Ausbau des Internets in ländlichen Regionen dienen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie u.a. bei stern.de.

E-Plus nimmt Höchstgebot bei Mobilfunkfrequenzversteigerung bezüglich Block B des 800-MHz-Bereichs zurück

Wie man den bei der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ergebnissen der Mobilfunkfrequenzversteigerung entnehmen kann, hat E-Plus im Block B des 800-MHz-Bereichs sein Höchstgebot in Höhe von 8,625 Millionen Euro zurückgezogen. Weiterlesen

Bundesnetzagentur greift durch: Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Telekommunikationsgesetzes im August letzen Jahres sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer und ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insgesamt wurden seitdem neun Bußgeldstrafen von insgesamt einer halben Millionen Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur möchte damit das „ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung” unterbinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Bußgelder wurden dabei nicht nur an die Call-Center gerichtet sondern betrafen auch Unternehmen, die die Call-Center beauftragt hatten.“Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen. Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden – Auftraggeber wie Callcenter – sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten”,

warnte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de, Pressemitteilung vom 29.01.2010

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