Alle Artikel mit dem Tag "Buchpreisbindung"
Verlag wegen kostenlos angebotenem E-Book abgemahnt
Ein Verlag hatte eine ungewöhnliche Idee. Er bot auf seiner Webseite ein E-Book zum kostenlosen Download an und überließ den Nutzern, ob sie sie dafür Naturalien oder Cash als freiwillige Spende anbieten. Dafür bekam er jetzt unangenehme Post von einem Rechtsanwalt.
Abmahnungen der Kanzlei Aumann-Mangels im Auftrag des Verlages Richard Aumann & Co.
Die Kanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden mahnt in letzter Zeit wieder vermehrt für die Firma Richard Aumann & Co. aus Bad Arolsen ab. Mittlerweile jedoch nicht nur wegen angeblichen Missachtungen gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, sondern zusätzlich wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Hierbei geraten nun oftmals auch Privatpersonen ins Visier der Abmahnanwälte.
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LG Hamburg verbietet “Fördermodell” von Studibooks.de
Bücher haben eine Sonderstellung in Deutschland. Zum einen gibt es ein Vertriebssystem, durch dessen Infrastruktur jedes lieferbare Buch am nächsten Tag erhältlich ist. Vergleichbar damit ist nur die Lieferung von Medikamenten. Zum anderen haben Bücher als Kulturgut eine Sonderstellung, die durch die Buchpreisbindung und die ermäßigte Mehrwertsteuer unterstützt wird. Antiquarischer Verkauf ist von der Buchpreisbindung ausgenommen.
OLG Stuttgart zur Verwendung von Rabattgutscheinen für Bücher mit Preisbindung
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Händler Rabattgutscheine unter Umständen auch für Bücher mit Preisbindung einlösen dürfen. Ein Urteil, dass insbesondere für Buchhändler und Online-Händler interessant ist.
Abmahnung wegen Buchpreisbindung im Internet – Konsequenzen aus dem Amazon-Urteil für den Online Buchhandel
Bereits am 29. März 2010 berichteten wir an dieser Stelle über das jüngst durch das Landgericht Hamburg in Sachen „Buchpreisbindung“ ergangene Urteil vom 19.01.2010. Hierin wurde das vor allem für seinen Online Buchhandel bekannte Internetportal Amazon auf Betreiben eines konkurrierenden Onlinebuchhändlers zunächst mit einer Abmahnung belegt und sodann auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Weiterlesen
LG Hamburg: Amazon haftet für Verstöße gegen Buchpreisbindung
Das Landgericht Hamburg hat Amazon mit Urteil vom 19.01.2010 (Az. 312 O 258/09) zur Unterlassung verurteilt, da Amazon wiederholt Bücher unter dem verlagsseitig gebundenen Ladenpreis angeboten hatte.
Geklagt hatte ein Buchhändler, der eine Sortimentsbuchhandlung mit einem allgemeinen Buchsortiment betreibt. Er wendete sich gegen wiederholte Verstöße seitens Amazon gegen die Buchpreisbindung und begehrte im Rahmen seiner Klage Unterlassung, Bucheinsicht und die Erstattung seiner außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
LG Wuppertal zur Umgehung des Buchpreisbindungsgesetzes
Das Landgericht Wuppertal entschied in seinem Urteil vom 17.11.2009 (Az.: 14 O 13/09), dass Lehrerprüfstücke mit preisgebundenen Büchern im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts Letztabnehmern wie z.B. Schulträgern nicht unter dem Wert des Beschaffungspreises angeboten werden dürfen. Weiterlesen
OLG Frankfurt a. M. begrenzt in konkretem Fall Abmahnkosten bei Verstoß gegen Buchpreisbindung auf € 175,00 netto
Mit Urteil vom 09.12.2009, Az. 11 U 72/07 hat das OLG Frankfurt am Main die Aufwandspauschale für eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz auf € 175,00 netto beschränkt.Der Kläger verlangte im Rahmen der Klage als Buchpreisbindungstreuhänder den Ersatz von Abmahnkosten von dem Beklagten. Das Landgericht hatte den beklagten Buchhändler zuvor zu einer Zahlung in Höhe von € 1.091,03 zuzüglich Zinsen verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Beklagte teilweise mit Erfolg Berufung ein. Weiterlesen
Buchpreisbindung: Urteil Landgericht Wuppertal 14 O 13/09
Zum Thema Buchpreisbindung hat das Landgericht Wuppertal am 17.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Wirtschaftsrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Wuppertal folgendes entschieden: Weiterlesen
EDEKA verstößt mit Bonuspunkten gegen BuchpreisbindungsG
Die Lebensmittelkette EDEKA hatte im Oktober 2009 mit Bonuspunkten geworben für Käufer des neuen Buches von Dan Brown („Das verlorene Symbol”). Das Buch kostet 26 Euro, dafür sollten 26 Bonuspunkte auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Diese Bonuspunkte sollten dann später bei einem Einkauf zur Barzahlung verwendet werden können.Daraufhin wurde EDEKA wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetzes abÂgeÂmahnt und musste eine Unterlassungserklärung unterÂzeichnen. Die PreisÂbindungsÂtreuÂhänder der Verlage hatten vorgetragen, dies stelle im Grunde einen „Preisnachlass auf das preisÂgeÂbundene Buch” dar und damit einen Verstoß gegen das BuchÂpreisÂbinÂdungsÂgesetz. EDEKA versprach, dass die zunächst vorgesehen Rabattierung durch den Kauf der Bücher im Rahmen des Bonussystems „Deutschland Card” nicht erfolgen werde.









