Alle Artikel mit dem Tag "Buchhändler"
Achtung Online-Händler: Bei dem Vertrieb von DVD Aufnahmen ohne Lizenz droht Haftung
Wer als Amazon-Händler oder Buchhändler DVD´s über Konzertaufnahmen vertreibt, sollte darauf achten, ob diese über eine gültige Lizenz verfügen. Sonst wird es schnell teuer.
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LG Hamburg: Online-Händler können für Urheberrechtsverletzung in vertriebenen Werken haften
Online-Händler brauchen bei einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte – etwa in vertriebenen Büchern oder Musik DVDs – normalerweise keine Abmahnung zu befürchten. Doch dieser Grundsatz gilt nicht immer.
Achtung Buchhändler: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz droht
Wir haben vom Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfahren, dass Buchhändler neuerdings von einer Kanzlei Skaric-Karstens aus Bergisch Gladbach abgemahnt werden. Gerügt wird dabei ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz- etwa beim Anbieten von Filmen auf der Online- Verkaufsplattform Amazon.
LG Hamburg: Kein Unterlaufen von Preisbindung im Online-Versandbuchhandel
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass hier der Händler nicht Kunden mit einer Erstattung belohnen darf, die in einen Fördertopf einbezahlt haben. Dies gilt zumindest dann, wenn sie dadurch auch Vorteile erhalten.
Vorsicht Abmahnfalle für Buchhändler: Sie sollten in Ihrer Werbung auf Altauflagen hinweisen!
Ein Buchhändler muss bei der Werbung für ein Buch in einem Prospekt oder Online- Shop normalerweise ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es sich um eine Vorauflage handelt. Das gilt auch bei einem deutlich vergünstigten Preis. Ansonsten muss er mit einer teuren Abmahnung oder sogar mit einer Klage rechnen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Köln.
LG Hamburg: Buchhändler haften nicht für Urheberrechtsverletzung in Buch
Vor einiger Zeit hatte bereits das Landgericht Berlin entschieden, dass Online-Buchhändler normalerweise nicht wegen rechtswidriger Buchinhalte abgemahnt werden dürfen. Dem hat sich jetzt das Landgericht Hamburg angeschlossen. Dies ist sehr zu begrüßen, weil dadurch dem Abmahnwahn gegenüber dem Buchhandel ein Ende gesetzt wird.
Abmahnung von Buchhändlern durch die Kanzlei Kerschies in Hamburg
Wir haben vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels erfahren, dass einige seiner Mitglieder von einer bislang nicht auffälligen Kanzlei Kerschies aus Hamburg wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt worden sind. Näheres können Sie dem folgenden Text entnehmen, der von der Rechtsabteilung des Börsenvereins stammt:
Ex-Bundeskanzler Schröder mahnt Buchhändler ab
Für teils gehörigen Unmut und teils auch ein Schmunzeln sorgte diese Woche ein populärer Abmahner. Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder mahnte, vertreten durch die Kanzlei Nesselhauf, Buchhändler in Hamburg wegen des Verkaufs des von Jürgen Roth verfassten Buches “Der Deutschland-Clan – Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz“, ab.
Große Medienresonanz auf die Abmahnungen der Antiquare
Unsere E-Mail an die Antiquare mit weiterführenden Links:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die meisten von Ihnen bereits mitbekommen haben, hat booklooker.de mittlerweile unsere juristische Einschätzung zu den aktuellen Abmahnungen online gestellt. Auf der Seite
http://www.booklooker.de/pages/abmahnung.php
sind auch die bereits angekündigten Dokumente herunterzuladen.
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Abmahnungen der Antiquariate: Erste rechtliche Einschätzung
Weiterhin erreichen uns dutzende Anrufe und E-Mails zu den Abmahnungen, die Antiquare in Deutschland seit gestern erhalten. Dazu hier nun eine erste rechtliche Einschätzung sowie am Ende des Textes ein gemeinsam mit booklooker.de ausgearbeitetes Angebot an die Betroffenen.
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