Alle Artikel mit dem Tag "Bildveröffentlichung"
LG Hamburg: Günther Jauch wurde durch Veröffentlichung von bearbeitetem Bild in Persönlichkeitsrecht verletzt
Bei der Nachbearbeitung von Fotos sollten Sie-z.B. als Bildredakteur oder Werbetexter- aufpassen. Wenn die abgebildete Person verfremdet dargestellt wird, kann es schnell teuer werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg.
LG Hamburg: Veröffentlichung eines bearbeiteten Bildes kann Persönlichkeitsrecht verletzen
 Zeitungsredaktionen sollten mit Farbveränderungen vorsichtig sein. Soweit sie ein Foto zu sehr bearbeiten und veröffentlichen, kann die abgebildete Person gegen sie wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vorgehen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg.
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Nicht genehmigte Urlaubsaufnahmen eines Prominenten können Schadensersatzanspruch in Höhe von 50.000 EUR begründen
Im konkreten Fall war eine bekannte Persönlichkeit im Urlaub auf seiner privaten Jacht fotografiert worden, wie er eine Ausgabe einer großen deutschen Tageszeitung las. Dies nahm diese große deutsche Tageszeitung als Anlass, die Fotos abzudrucken. Dies müsse die Person nicht hinnehmen urteilten die Hamburger Richter. Eine solche Bildveröffentlichung ohne Zustimmung des Fotografierten kann einen Schadensersatz in Höhe von 50.000 EUR begründen. Weiterlesen
BGH: Foto von Christiansen und Putzfrau beim Einkaufen darf nicht veröffentlicht werden
In einem aktuellen Urteil des BGH vom 01.07.2008 (Az. VI ZR 243/06) hat das Gericht entschieden, dass Bilder, die ganz belanglose Situationen von bekannten Persönlichkeiten darstellen, nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass solche Bilder keinen eigenen Nachrichtenwert hätten. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:
BGH: Bildveröffentlichung von Caroline Prinzessin von Hannover zulässig
Wieder einmal musste sich der BGH mit einer Bildveröffentlichung von Caroline Prinzessin von Hannover auseinandersetzen. Die Richter entschieden in dem Urteil vom 01.07.2008 (Az. VI ZR 67/08), dass die Bildveröffentlichung in einer Zeitschrift zulässig sei. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:









