Alle Artikel mit dem Tag "Bilder"

Spielkonsole Nintendo3DS, Urheberrecht und Datenschutz

Die Nutzungsbedingungen für das neue Nintendo3DS werden massiv kritisiert, weil der Verbraucher Nintendo sehr weitgehende Nutzungsrechte einräume und zudem sehr viele Daten übers Internet an Nintendo übermittelt werden dürfen.

 

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RA Solmecke warnt vor Facebook: Die Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert!

Die vielen Tausend Abmahnungen passend zur Thematik Tauschbörsen sind für Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nur die Spitze des Eisbergs. Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Solmecke schätzt, dass die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann – für Abmahnanwälte.

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Online-Archivare müssen bei der Veröffentlichung von Bildern über eine Kunstausstellung aufpassen!

Wenn angesichts einer Ausstellung ein Beitrag mit Abbildungen von Kunstwerken in ein Online-Archiv eingestellt werden, müssen diese wieder rechtzeitig entfernt werden. Ansonsten können die Rechteinhaber womöglich Schadenersatz wegen einer Verletzung von ihren Urheberrechten verlangen.

 

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VGH München: Entzug der Fahrerlaubnis bei einem sexuell anzüglichen Fahrlehrer

Wer als Fahrlehrer seinen Fahrschülerinnen pornografische Bilder zeugt, setzt seine Fahrerlaubnis auf das Spiel. Dies gilt zumindest dann, wenn er in Bayern lebt und sein „Fall“ vor den bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München kommt.

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Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung ist rechtswidrig

Diesen Leitsatz des Verwaltungsgerichts Münster hat das Oberverwaltungsgericht NRW durch seinen Beschluss vom 29.10.2010 bestätigt, AZ: 5 A 2288/09.

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LG Hamburg: Nachweis von Foto-Nutzungsrechten im Bestreitensfall erforderlich

Sobald die behauptete Rechteinhaberschaft an einem Foto bestritten wird, reicht die bloße Behauptung, Inhaber der Nutzungsrechte zu sein, nicht aus, um eigene Ansprüche geltend zu machen. Legt man in diesem Fall nicht ausreichende Nachweise vor, so das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung, sei man für die Geltendmachung von urheberechtlichen Ansprüchen nicht aktiv legitimiert. Weiterlesen

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