Alle Artikel mit dem Tag "BGH"
Muss Anbieter bei Umzug des Kunden neuen DSL-Anschluss stellen?
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Koblenz kann ein Kunde unter Umständen von seinem Provider verlangen, dass er ihm nach seinem Umzug einen neuen DSL-Anschluss bereitstellt. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Was das für betroffene Anschlussinhaber bedeutet.
Achtung Online-Händler: In Widerrufsbelehrung sollten Sie nicht nur das Postfach angeben!
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass in einer Widerrufsbelehrung auch eine Postfachadresse angegeben werden durfte. Allerdings lag der Vertragsschluss schon einige Jahre zurück.
Achtung Online-Händler: Rabattaktion darf nicht einfach verlängert werden!
Als Online-Händler dürfen Sie eine zeitlich befristete Rabattaktion normalerweise nicht verlängern. Ansonsten handeln Sie gewöhnlich wettbewerbswidrig und müssen mit einer Abmahnung rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Verlegerverbände verlieren gegen “Einkauf Aktuell”
Die Klage des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) gegen das Gratisblatt “Einkauf Aktuell” der Deutschen Post wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Die Verbände waren mit ihrer Klage bereits vor dem Landgericht gescheitert.
BDZV und BVDA warfen der Werbesendung eine mangelnde Staatsferne vor. Zudem beriefen sich die Verbände auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, da “Einkauf Aktuell” auch redaktionelle Beiträge enthalte und der größte Einzelaktionär der Post – mit einem Anteil von 30,5 Prozent – die in Bundes- und Landeseigentum stehende Kreditanstalt für Wiederaufbau ist. Somit sei das Gebot der Staatsferne der Presse nicht gegeben und das Blatt wettbewerbswidrig, so der Vorwurf.
“Die Verteilung der Werbesendung “Einkauf Aktuell” durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthält”, entschied der I. Zivilsenat des BGH.
Die Post sei nicht Adressatin des aus der Pressefreiheit abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse, da sie nicht vom Bund und den Ländern beherrscht werde, so der BGH.
Der Staat dürfe sich zwar weder selbst, noch über von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen betätigen, jedoch sei dies aufgrund der 30,5%igen Beteiligung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch nicht der Fall.
2009 war “Einkauf Aktuell” ebenfalls stark in die Kritik der Verbände geraten, als vor der Bundestagswahl Angela Merkel auf dem Cover abgebildet wurde. Im Innenteil fand sich ein kurzes, als Anzeige gekennzeichnetes Interview mit der Kanzlerin. Der BVDA sagte damals, dass “Einkauf aktuell” “in unerträglicher Weise als Instrument im Bundestagswahlkampf zugunsten einer Partei bzw. Person missbraucht worden” sei.
Weitere Klage gegen Einkauf Aktuell
Vor dem Landgericht Lüneburg wurde ebenfalls eine Klage gegen “Einkauf Aktuell” verhandelt. Ein Rechtsanwalt, der keinen “Bitte keine Werbung”-Aufkleber an seinem Briefkasten anbringen wollte, hatte gegen den Erhalt des Prospektes geklagt. Die Richter gaben ihm Recht. Es müsse reichen, die Post entsprechend zu informieren, ein Aufkleber sei nicht notwendig, so die Richter. Die Post will gegen das Urteil nicht in Revision gehen.
BGH: „Einkauf aktuell“ ist nicht wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Post ihr kostenlos verteiltes Reklameblatt „Einkauf aktuell“ mit redaktionellen Beiträgen versehen darf. Dies ist nicht unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit bedenklich, weil es sich bei der Post um kein Presseorgan des Staates handelt. Von daher bestehen auch wettbewerbsrechtlich keine Bedenken.
BGH schützt Bankkunden bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld am Geldautomaten
Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung Kunden den Rücken gestärkt, die das Opfer einer missbräuchlichen Abhebung von Bargeld an Geldautomaten geworden sind. Die Bank darf ihnen nicht einfach unterstellen, dass sie Originalkarte und Geheimnummer fahrlässig aufbewahrt haben.
BGH: Kein urheberrechtlicher Schutz von Kletternetz
Technische Gebrauchsgegenstände sind nur unter engen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes.
BGH: Patentansprüche auf DiSEqC-Verfahren abgewiesen
Im jahrelangen Rechtsstreit um Patentansprüche am Digital Satellite Equipment Control-Verfahren, kurz DiSEqC, hat der Bundesgerichtshof diese nun zurückgewiesen.
Die Firma SuperSat aus Neu-Isenburg hatte Lizenzansprüche auf das DiSEqC-Verfahren gegenüber der TechniSat Digital GmbH erhoben. Am 27. Oktober 2011 wies der BGH die Berufung von SuperSat gegen die Löschung der betreffenden Patentansprüche in letzter Instanz zurück (AktZ.: X ZR 94/09), so die Meldung des Nachrichtenmagazins “Digitalmagazin”.
2007 kam es aufgrund der Nutzung des DiSEqC zu einer Massenabmahnungswelle gegen Hunderte von TechniSat-Fachhändler, woraufhin der Rechtsstreit begann. Das DiSEqC-Verfahren, dessen Steuersignale gegenüber den 14/18-Volt- und 22-kHz-Steuersignalen einen erweiterten Funktionsumfang beim Sat-Empfang ermöglichen, war von Eutelsat zu abgabenfreien Nutzung veröffentlicht worden, um den Mehrsatellitenempfang attraktiv und kostengünstig zu gestalten. SuperSat klagte daraufhin, dass das Verfahren ein von der Firma 1994 angemeldetes Patent verletze, so der Bericht weiter.
Anfänglich bekam SuperSat vor Gericht Recht, das OLG Karlsruhe erweitere die Reichweite des Patents. Anbieter von Satellitenempfangstechnik mussten daraufhin Lizenzgebühren zahlen. 2009 konnte TechniSat vor dem Bundespatentgericht eine Löschung des Teils des Patents, das für das DiSEqC-Verfahren entscheidend ist, erreichen. SuperSat legte daraufhin Berufung ein, die nun vom BGH endgültig zurückgewiesen wurde.
BGH zur GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten und Weihnachtsmärkten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA bei Freiluftveranstaltungen weiterhin ihre Vergütung nach der Größe der Veranstaltungsfläche berechnen darf. Hierzu gehören etwa Weihnachtsmärkte und Straßenfeste. Er hat damit bestätigt, dass die fragwürdige Praxis der GEMA rechtmäßig ist.
BGH: DENIC muss gegen eindeutig rechtswidrige Domain vorgehen
Gegen die Vergabestelle für Domainnamen besteht ein Anspruch auf Löschung einer Internetdomain, wenn eine offenkundige Verletzung des Namensrechtes vorliegt. Diese Rechtsprechung hat jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz bestätigt.









