Alle Artikel mit dem Tag "Betrüger"

Achtung: Abzocke durch Fake-Abmahnungen über YouTube PN

Immer häufiger nutzen dreiste Betrüger die Abmahnwelle auf, in dem sie sich als Rechtsanwälte ausgeben und in deren Namen Abmahnungen wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtes verschicken. So ist es auch mit einer Abmahnung, die Nutzer von YouTube in Form einer PN erhalten haben.

 

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Achtung: Abzocke durch vorgetäuschte Abmahnung von einem Herrn Walter Grehm!

Immer häufiger nutzen dreiste Betrüger die Abmahnwelle auf und verschicken Abmahnungen. Sie geben sich dabei als Rechtsanwälte aus und fordern Geld für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes. So ist es auch mit einer Abmahnung per E-Mail, die angeblich von einem „Walter Grehm” stammt.

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Abzocke von Verbrauchern durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail

Inzwischen springen immer häufiger dreiste Betrüger auf die Abmahnwelle auf und verschicken getürkte Abmahnungen. Sie geben sich dabei als Rechtsanwälte aus und fordern von arglosen Verbrauchern Geld für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes – etwa durch das illegale Laden oder Verbreiten eines Songs von einer Tauschbörse im Internet. Hiervor warnt jetzt auch die Stiftung Warentest. Weiterlesen

Vorsicht! Betrüger versenden „gefakte” Abmahnungen

Hinlänglich bekannt sein dürfte inzwischen, dass in Deutschland massenhaft wegen Filesharing, also dem illegalen Tausch von Dateien im Internet, abgemahnt wird. Dieses Massengeschäft hat jetzt offensichtlich auch Kriminelle auf den Plan gelockt.

Der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke liegt eine besonders dreiste Email vor. Die Email trägt die Betreffzeile „Klage gegen …”. Absender der Email ist angeblich die Kanzlei „Kanzlei Knil- KUW- Rechtsanwälte”, Postfach 100327, 93003 Regensburg. Im Rahmen der Email wird der Empfängerin eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die „Kanzlei” behauptet insofern, es sei bereits Strafanzeige gegen die Empfängerin gestellt worden. Eine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft aufzuhalten sei jedoch, anonym einen Schadensersatz in Höhe von € 100,00 mittels einer Paysafecard zu zahlen. Schließlich könne die Staatsanwaltschaft nicht ohne Auftrag tätig werden.

Es handelt sich bei dieser Email um einen plumpen Betrugsversuch, wobei der Name der Kanzlei U & C, vormals KUW, aus Regensburg missbraucht wird. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall den geforderten Betrag. Grundsätzlich kann zwar per Email abgemahnt werden, dies ist jedoch bis heute absolut unüblich. Insbesondere die Kanzlei U & C aus Regensburg versendet keine Abmahnungen per Email. Auch die Betreffzeile „Klage gegen….” entbehrt jeder Grundlage. Eine Klageeinreichung hat in Deutschland schriftlich bei dem zuständigen Gericht zu erfolgen. Dem Kläger wird insoweit die Klageschrift von dem zuständigen Gericht zugestellt. Keinesfalls erfolgt formloser Schriftverkehr via Email.

Selbstverständlich ist auch der Inhalt der Email an den Haaren herbeigezogen, denn die Staatsanwaltschaft, die für die Sanktionierung von Straftaten durch den Staat zuständig ist, erhält keinen Ermittlungsauftrag, der durch eine anonyme Zahlung beseitigt werden kann.Â

Alles in allem also eine dreiste Abzocke, auf die Sie keinesfalls hereinfallen sollten!

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