Alle Artikel mit dem Tag "Betriebsratsmitglied"

Alleinerziehendes Betriebsratsmitglied: Kostenerstattung für Kinderbetreuung

Muss ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrnehmen, so kann ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Kinderbetreuung gegen den Arbeitgeber bestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Kinder in einem Alter sind, in welchem eine Kinderbetreuung objektiv noch für erforderlich angesehen werden muss und die Kosten verhältnismäßig sind. So entschied das BAG am 23.06.2010. Im konkreten Fall ging es um die Kosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds für die Betreuung zweier 11 und 12 Jahre alter Kinder, während die Mutter 10 Tage zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben ortsabwesend war. Dem Anspruch stand nicht entgegen, dass die ebenfalls im Haus lebende volljährige Tochter die Betreuung abgelehnt hatte(BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 103/08).

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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei Daimler

„Wenn Du meinen Neffen nicht in Ruhe lässt, bringe ich Dich um.”, soll ein Betriebsratsmitglied des Daimler-Konzerns gegenüber einem Kollegen gesagt haben. Aufgrund dieser Äußerung soll dem Betriebsratsmitglied außerordentlich im Wege einer so genannten Verdachtskündigung gekündigt werden. Das betroffene Betriebsratsmitglied soll derartige Vorwürfe bestreiten. Rückendeckung bekommt dieses nach Recherchen der FAZ auch vom zuständigen Strafgericht. Das Strafgericht soll von der Unschuld des Betriebsratsmitglieds überzeugt gewesen sein und dieses daher freigesprochen haben. Der Arbeitgeber soll den Sachverhalt indes anders beurteilen und bereits die Zustimmung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht ersetzt bekommen haben. Die auszusprechende fristlose Verdachtskündigung soll daher nunmehr vorbereitet werden. Die Rechtslage ist wie folgt: Einem Betriebsratsmitglied kann nur außerordentlich, also eben nicht ordentlich, gekündigt werden. Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss in diesen Fällen zunächst der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen. Weigert er sich wie im vorliegenden Fall, kann das Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrats ersetzen.

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