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Rundfunkgebühren: 3:0 für die Öffentlich-Rechtlichen
Die Frage der Rundfunkgebühr für internetfähige PCs hat die Oberverwaltungsgerichte erreicht, und auf dieser Ebene steht es mittlerweile 3:0 für die Rundfunkanstalten.
Während erstinstanzliche Gerichte teilweise entschieden, dass für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss grundsätzlich keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind, (so zuletzt Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 29.04.2009, Az.: 3 K 4387/08), setzt sich in der zweiten Instanz die Überzeugung von der Gebührenfähigkeit durch.
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