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Kein Entgelt im befristeten Lehrerarbeitsverhältnis während Schulferien nach Befristungsende
Ein befristet angestellter Lehrer kann während der Schulferien, die sich an das Befristungsende anschließen, keine monatliche Vergütung beanspruchen, wie das Bundesarbeitsgericht am 19.12.2007 entschied. Geklagt hatte eine vormals befristet angestellte Lehrerin, welche geltend machte, ihre unbefristet beschäftigten Kollegen bezögen auch während der Schulsommerferien die vertragsgemäße Vergütung. Sie werde daher ungerechtfertigt aufgrund ihres befristeten Arbeitsverhältnisses benachteiligt, da sie ebenso wie ihre Kollegen während der Unterrichtszeit mehr als die geschuldete Arbeitszeit geleistet habe. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass kein Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot vorliege. Zum einen hätten Lehrkräfte während der Schulferien nach ihrem Ausscheiden aus dem Lehrerdienst auch keinen Vergütungsanspruch für diesen Zeitraum. Zum anderen entfalle bei den unbefristet beschäftigten Lehrern, deren Arbeitsverhältnis fortbesteht, während der Schulferien nicht deren Arbeitspflicht, sofern nicht explizit Erholungsurlaub gewährt werde, so dass dem Vergütungsanspruch deren Arbeitspflicht entgegenstehe. (BAG, Urteil vom 19.12.2007, AZ 5 AZR 260/07)









