Alle Artikel mit dem Tag "Beleidigung"

LG Köln zur Veröffentlichung von Journalisten-Bildern bei Twitter

Das Landgericht Köln hat sich in einem interessanten Urteil mit der Frage beschäftigt, inwieweit Journalisten während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ohne ihr Einverständnis fotografiert und ihre Bilder auf Twitter eingestellt werden dürfen.

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VG Köln: Schüler durfte aus Klasse entfernt werden wegen Facebook-Mobbing

Wer seine Mitschüler etwa über Facebook mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss auch im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen. Hierzu gehört – noch als vergleichsweise milde Sanktion- die Versetzung des mobbenden Schülers in eine Parallelklasse. Dazu gibt es jetzt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln.

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Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer

Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer

Die Hamburger Kanzlei Nesselhauf mahnt derzeit behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Topmodels Claudia Schiffer ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird von dem Betreiber eines Internet-Blogs Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung eines Artikels verlangt.

Unter der Überschrift „Claudia Schiffer: Ist ein anderer Mann der Vater ihrer Tochter?“ wurde in diesem Artikel im Dezember 2011 über einen Russen berichtet, der behauptet, Vater von Schiffers Tochter Cosima Violet zu sein. Nach eigener Aussage habe er das Model über Facebook kennengelernt und sich mit ihr in Moskau getroffen.

Der Artikel enthielt auch eine Stellungnahme von Claudia Schiffer: „Claudia Schiffer selbst hat sich zu den Gerüchten nur kurz zu Wort gemeldet und verlauten lassen, dass das der reinste Quatsch ist und nicht im geringsten etwas Wahrheit enthält.“

Durch Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Betreiber des Internet-Blogs zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Artikels, sowie zur Erstattung der Abmahnkosten verpflichten.

Zur Information übermittelte die Kanzlei Nesselhauf außerdem einen von ihr in einem ähnlichen Fall erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg, in dem der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt wurde, zu behaupten, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ein Russe wolle Vater ihrer Tochter sein.

Dieser Beschluss wird als Argument für die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung angeführt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf erhalten? Kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen eine kompetente juristische Beratung zur Verteidigung Ihrer Rechte. Sie erreichen uns unter 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit)!

LG Köln: Rechtsanwalt darf nicht als Winkeladvokat bezeichnet werden

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt durch die Bezeichnung als Winkeladvokat in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

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Unterlassungsanspruch bei Beleidigung auf Facebook

Bereits im Juni 2011 hat das Amtsgerichts Bergisch Gladbach den Unterlassungsanspruch eines Mannes bejaht, der durch seine ehemalige Ehefrau beleidigt wurde. Die Frau hatte auf ihrem Facebook-Profil gepostet, dass ein Auftragskiller unter Umständen kostengünstiger gewesen wäre als der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren. Weiter äußerte sie, dass es im Grunde unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein.

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Bundespräsident zeigt Facebook Nutzer wegen Beleidigung an

Wer bei Facebook andere Menschen beleidigt, muss neben zivilrechtlichen Schritten wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes auch mit einer Strafanzeige rechnen.

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OLG München: Keine Haftung von Google für angezeigte Ergebnisse

Aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes München ergibt sich, dass Online-Händler nicht ohne Weiteres gegen den Betreiber einer Suchmaschine wegen beleidigender Inhalte vorgehen können.

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Peta muss Anti-Wiesenhof-Spiel löschen

Schon seit längerem ist die Tierschutzorganisation Peta im Rechtstreit mit dem Geflügelkonzern Wiesenhof. Peta hatte bereits mehrfach Strafanzeige gegen den Wiesenhof gestellt, denn sie sah bei Wiesenhof erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Verstöße gegen die Tierschutz-, Schlacht- und Transportverordnung als gegeben an. Um ihren Unmut gegenüber dem Konzern Nachdruck zu verleihen, entwickelte Peta für die eigene Webseite “Chicken-Shit”, ein Anti-Wiesenhof-Spiel, bei dem der User den Wiesenhof-Chef Paul-Heinz Wesjohann als virtuelles Huhn vollkoten konnte.

Das Landgericht Oldenburg hat nun entschieden, dass das Spiel Chicken-Shit neben einer Beleidigung eine persönliche Herabwürdigung darstelle und daher Persönlichkeitsrechte verletze, so die Meldung des Branchendienstes Meedia. Peta hat das Spiel bereits von ihrer Webseite entfernt. Bei einer Missachtung des Urteils hätte der Tierschutzorganisation ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro gedroht. Eine Ordnungshaft von bis zu ein bis sechs Monaten wäre ebenfalls möglich gewesen.

Edmund Haferbeck, stellvertretender Vorsitzender von Peta Deutschland sagte gegenüber Meedia, dass man Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts Oldenburg einlegen werde. “Die Richter haben den satirischen Ansatz des Spiels in ihrer Erklärung erkannt, was zeigt, dass sie nicht grundsätzlich ein Problem damit haben. Nur die Möglichkeit, Herrn Wesjohann anzukoten, ging ihnen zu weit.” Als persönliche Diffamierung sei das Spiel allerdings nicht konzipiert gewesen, so Haferbeck. “Das ist falsch. Im Spiel verweisen wir auf unsere Website mit Informationen zum Wiesenhof-Skandal.”

Allerdings kann er dem Urteil auch eine positive Siete abgewinnen: “Wir haben das Thema Wiesenhof wieder in die Medien gebracht. Das war unser Ziel”, so Haferbeck nach Informationen von Meedia.

Im August diesen Jahres hatte der Geflügelproduzent Wiesenhof bereits vor der Ausstrahlung einer vom SWR produzierten Dokumentation über das “System Wiesenhof” eine Programmbeschwerde gegen die ARD eingelegt. Nach Ansicht des Unternehmens sei der Beitrag nicht gewissenhaft recherchiert, unausgewogen und unwahr, so die Begründung des Konzerns damals.

RTL muss Schmerzensgeld wegen beleidigender Äußerungen bezahlen

Das Amtsgericht Köln verurteilte RTL aufgrund von diffamierenden Äußerungen in der Sendung „Die 10 verrücktesten Deutschen“ zu einer Geldentschädigung in Höhe von 400 €. Das Gericht erkannte lediglich aufgrund besonderer Umstände keinen höheren Anspruch zu.

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LG Berlin: Rapper darf Moderator nicht als „Arschloch“ bezeichnen

Das Landgericht Berlin hat klargestellt, dass die Äußerung von Beleidigungen in der Öffentlichkeit kein Kavaliersdelikt darstellt. Einen Rapper kommt das jetzt teuer zu stehen.

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