Alle Artikel mit dem Tag "Befristung"
Achtung Online-Händler: Rabattaktion darf nicht einfach verlängert werden!
Als Online-Händler dürfen Sie eine zeitlich befristete Rabattaktion normalerweise nicht verlängern. Ansonsten handeln Sie gewöhnlich wettbewerbswidrig und müssen mit einer Abmahnung rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Haushaltsplan rechtfertigt u.U. keine Befristung des Arbeitsvertrages
Ein Arbeitsverhältnis kann zweckbefristet abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die gemäß Haushaltsplan für eine befristete Beschäftigung vorgesehen sind und der Arbeitnehmer entprechend auf dieser Stelle eingesetzt wird. Voraussetzung ist, dass im Haushaltsplan finanzielle Mittel für eine vorübergehende Aufgabe mit nachvollziehbarer Zwecksetzung ausgewiesen sind. Diese Zwecksetzung muss aber die Kontrolle ermöglichen, ob die befristete Beschäftigung tatsächlich der Deckung eines vorübergehenden Beschäftigugnsbedarfs dient. Diesen Anforderungen genügt nach einer Entscheidung des BAG vom 17.3.2010 die Bestimmung im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2005 nicht, nach welcher “für Aufgaben nach dem SGB II” bundesweit 5000 Ermächtigungen für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag für die Dauer von drei Jahren vorgesehen sind. Weiterlesen
Befristete Beschäftigung wissenschaftlichen Personals
Die befristete Anstellung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist nach abgschlossener Promotion bis zur Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu neun Jahren zulässig. Die erweitere Regelung im Bereich der Medizin ergibt sich daraus, dass hier von einer erheblichen zeitlichen Inanspruchnahme des Mitarbeiters aufgrund der Facharztaubildung ausgegangen wird. Wissenschaftliches Personal aus anderen Bereichen, die länger als sechs Jahre befristet angestellt werden, können sich daher im Rahmen einer Entfristungsklage auf eine unbefristete Anstellung berufen. So entschied das BAG im Falle eines Diplom – Biologen, dessen Arbeitsvertrag an einer medizinischen Hochschule für mehr als sechs Jahre befristet abgeschlossen wurde (BAG, Urt. v. 02.09.2009, AZ. 7 AZR 162/08).
Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung
Befristungen im Arbeitsverhältnis müssen grundsätzlich – mit streng reglementierten Ausnahmen – mit Sachgrund abgeschlossen werden. Einen solchen Sachgrund stellt beispielsweise die Befristung im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis dar, um dem Arbeitnehmer den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschied, ist die auf diesen Sachgrund gestützte Befristung lediglich einmal unmittelbar im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis möglich; weitere befristete Arbeitsverträge können nicht auf diesen Sachgrund gestützt werden. Im vorliegenden Fall wurde mit einer Bürokommunikationskauffrau nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, welcher später zweimal befristet verlängert wurde. Das Bundesarbeitsgericht gab der eingereichten Entfristungsklage statt. (BAG, Urt. v. 10.10.2007, AZ 7 AZR 795/06).









