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KG Berlin: Wettbewerbsverstoß liegt bei Übernahme von Kundenverträgen ohne hinreichende Möglichkeit der Beachtung von Widerrufen vor
Das KG Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil vom 26.06.2009 (Az. 5 W 59/09) mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Wettbewerbsverstoß schon dann vorliegt, wenn die Übernahme von Kundenverträgen von Mitbewerbern bereits eingeleitet wird bevor die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist und eine hinreichende Berücksichtigung von eingehenden Widerrufen organisatorisch nicht sichergestellt werden kann. Weiterlesen









