Alle Artikel mit dem Tag "Auszubildender"
Bei Minderjährigen muss der Arbeitgeber die Kündigung an die Eltern schicken
Bei der Kündigung können dem Arbeitgeber schnell Formfehler unterlaufen. Besonders aufpassen müssen Sie bei der Kündigung von minderjährigen Auszubildenden beziehungsweise Arbeitnehmern. Hier muss die Kündigung an die Eltern als die gesetzlichen Vertreter des Kindes gesendet werden. In diesem Fall ist die Kündigung normalerweise auch dann  zugegangen, wenn sie in den gemeinsam genutzten Hausbriefkasten eingeworfen wird. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Fristlose Kündigung wegen einem verräterischen Facebook-Eintrag
Ein Eintrag bei Facebook offenbarte dem Arbeitgeber, dass eine Auszubildende nach ihrer Krankschreibung nach Mallorca gefahren und sich amüsiert hatte. So etwas kann unangenehme Folgen nach sich ziehen.









