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BGH: Auslesen der Magnetstreifen von Kreditkarten ist nicht strafbar
Der BGH hat sich in zwei Beschlüssen zur Strafbarkeit des Auslesens der Magnetstreifen von Kreditkarten geäußert (Beschluss v. 14.01.2010, Az. 4 StR 93/09 und Beschluss v. 18.03.2010, Az. 4 StR 555/09). Hierbei kam der 4. Strafsenat zu dem Ergebnis, dass das Auslesen der Magnetstreifen von Kreditkarten und das anschließende Kopieren auf einen Kartenrohling nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten gem. § 202a StGB erfüllt. Weiterlesen









