Alle Artikel mit dem Tag "Auskunftsanspruch"
OLG Köln: Auskunftsanspruch des Rechteinhabers beim Verbreiten eines älteren Films über eine Tauschbörse
Das Oberlandesgericht Köln hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann der Rechteinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider hat. Dieser besteht unter Umständen auch dann, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung des geschützten Werkes länger zurückliegt.
OLG Düsseldorf: Keine Pflicht des Providers zur Vorratsdatenspeicherung bei Filesharer
Bereits das Oberlandesgericht Hamm hatte am 02.11. 2010 festgestellt, dass ein Rechteinhaber vom Provider nicht die künftige Speicherung der Verkehrsdaten und der IP-Adressen verlangen kann. Diese Ansicht vertritt jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.
Filesharing: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf I-20 U 136/10
Zum Thema Filesharing hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 15.03.2011 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Abmahnung Filesharing finden Sie hier.
Konkret hat das Oberlandesgericht Düsseldorf folgendes entschieden: Weiterlesen
Auch bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gibt es keine Vorratsspeicherung
Das Oberlandesgericht Hamm hatte in letzter Instanz entschieden, dass ein Rechteinhaber auch bei einem Filesharer nicht die künftige Speicherung der Verkehrsdaten und der IP-Adressen verlangen kann. Hiergegen legte der Rechteinhaber jedoch Verfassungsbeschwerde ein. Dies half ihm nicht weiter.
Filesharing: Urteil Landgericht Düsseldorf 12 O 68/10
Zum Thema Filesharing hat das Landgericht Düsseldorf am 09.02.2011 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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BGH: Provider darf nicht ohne Weiteres die IP-Adresse seiner Kunden speichern
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Provider nicht nach eigenem Gutdünken die dynamischen IP-Adressen seiner Kunden speichern darf. Vielmehr ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieses Urteil ist auch für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen von großer Bedeutung.
Filesharing: Beschluss Oberlandesgericht Köln III – 1 RVs 18/11
Zum Thema Filesharing hat das Oberlandesgericht Köln am 01.02.2011 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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OLG Köln – Auskunftsanspruch bei gewerblichem Ausmaß des Filesharing
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei dem Herunterladen und Verbreiten von geschützter Musik und Filmen über eine Tauschbörse nicht zwangsläufig der Provider die Daten des Anschlussinhabers herausgeben muss. Inwieweit dies der Rechtsinhaber verlangen kann, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Werkes ab.
Die Rechtsinhaber haben häufig bei der Feststellung eines Verstoßes gegen das Urheberrecht das Problem, dass sie ohne Mithilfe des jeweiligen Providers nicht die Identität des betroffenen Anschlussinhabers ermitteln können. Deshalb haben sie nach der Regelung des § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten, wenn eine „Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß” im Sinne der Vorschrift des § 101 Abs. 1 UrhG vorliegt. Leider gibt es im Gesetz keine Definition, was konkret unter einem „gewerblichen Ausmaß” zu verstehen ist.
Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 27.12.2010 den Begriff des gewerblichen Ausmaßes in § 101 Abs. 1 UrhG genauer präzisiert (Az. 6 W 155/10).
Demnach liegt ein „gewerbliches Ausmaß” auf jeden Fall dann vor, wenn ein einzelner Film oder ein Musikstück zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung höchstens 6 Monate veröffentlicht gewesen ist. Hier besteht also ein Auskunftsanspruch gegen den Provider, so dass der Rechteinhaber gegen den Anschlussinhaber im Wege der Abmahnung oder Klage vorgehen kann.
Soweit das Werk bereits über einen längeren Zeitpunkt als sechs Monate von der Musik- oder Filmindustrie veröffentlicht worden ist, haben die Anschlussinhaber normalerweise Glück. Allerdings kann sich hier aus den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ergeben, dass gleichwohl eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Hiervon spricht vor allem, wenn der Film oder das Musikstück zum Zeitpunkt der Verbreitung in der Tauschbörse noch gut in den Charts platziert gewesen ist. Davon kann man beispielsweise bei einem Musikalbum dann ausgehen, wenn es sich noch in den TOP 50 der Charts befunden hat. Hingegen spricht gegen das Vorliegen eins gewerblichen Ausmaßes, wenn ein Werk dauerhaft zu Ausverkaufspreisen verramscht wird.
Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen. Diese enthält auch einen ausführlichen Ratgeber.
Filesharing: Beschluss Landgericht Köln 28 O 421/10
Zum Thema Filesharing hat das Landgericht Köln am 10.01.2011 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Filesharing: Rechtsinhaber darf von Provider keine Speicherung von Verkehrsdaten ins Blaue verlangen
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Provider nur bei abgeschlossenen Rechtsverletzungen im Bereich des Filesharing zur Speicherung der Verkehrsdaten des Anschlussinhabers verpflichtet werden darf. Es reicht hingegen nicht aus, dass der Rechteinhaber künftige Rechtsverletzungen befürchtet.









